# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0212 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0212?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10 # Folio 106v, page id 00068753:0212 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 105r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068753&page=212 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068753/jpgs/default/00000212.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 92 lines, status machine # Lines: 92 recognised, mean confidence 0.81 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Stadt Nürnberg schreiben an Hamburg, weil die absezung der schlechten geldener luff45 fl. gar zu haltig haben, sie sie umb 50. ein einwechselen und über 1200 fl. antworten laßen, es wolle aber nicht erferten jüngsten also animando geschehen laßen, daß sie umb 53 ex dem beßern umb 54 noch genomt werden Kraeb. gesandte H. Binder clagte, es würde der gesandte Graf von Kaußfeld des Catholisch und wenn c h ein subsidischen, nehmlich H. Höcher instruirt, der contrahati s ublicarum in puncto religions Wienig annehmen Leib Sichburgische dender meinete auch was man nöthig habe beßer o H. Dr Pran als Holland und andere nachbarn. Kayser allegirt unter andern die schwehren ausgaben, vieler Harnisonn, in ander schreiten an die Osterreichische warumb, er desto Wenniger in die anderung der münge sogleichwillig könne, dar auf ocietur 80 angeführet, es habe 4 der Churbagnerischen in seinem voto hab n sich durch die erfahrung ergeben, daß dergleich mit den Graffen herab Herzung auff 14 4 korn seelich fort zu kommen, also habe man doch wird auff und 54/magni gemacht, welche denn auf den fuß des West thl. re der Brandenb. gesandte Jen meines eyn, es sey guth wenn das Kayser seine scheide nicht abwundert. Denn wenn sie in Reich verbothen könne nun 96 x thunlich sie im Kayserl. Erblanden verwoll böß werden . Der Stadt Franckfurt schreiben an ChurMaynz septenibus 1680 H. Agricolae Cammer-Diciren und H. Hoffeld. Geheimen Secretarium hatten berg ihnen in puncto des mus was einen vorbey gethan. Vor iezige Meße werde zu Brisern, eine anim verzunehmen, müste die sach von famille benachbarten mit ernst angeze . Nun bedencken ist an ihrer Meyer Meines zu Freyenspurg ausgefüllet werden, griffen werden. alleriren nun aidaet des Churfürischen Craises zu Beschwech 14. pag. 17. seel. Gl. Loenzkurz gegründete vorstellung der Mann gewiesen, 2) D. M. L durch der bezahlungen entstehen durch veränderungen derjenige. Solle der 16. 96. Gültig so sonst verbreit der so gülden zu fordern eiben die difficultät mit besoldeten dienen, wenn ein unterthan der 4 thl. müste der H. Ca. X. gelten, pflegen seyn, zue x abzuschicken hätte, werde es dergestalt mit 4 thl. dem übrigen können. mühe man die unterthanen steigen, daß gibt weitlanglicher Tractaten zu erweisen, die aufgeh durcheyn sonst und andere gehabt. Bücher anders einrichten, und dan endtlich die sondern nicht ß verwundern die verbinden, und verstandt der Kays. werde und die alle sie seculi secunda nehohlen, oder mehr geben laßen, im Franckischen weis gibt der thl. 38. bajen odurcht: Es nehmlich schwehre das Landes. Daße: Rechte das ohn buch nicht thun. H. Geistz-Schohn vmm bedencken nicht zwar Vollmahl, sondern eingesprungen. Berichts, welches ma die feine marck 3 $ schwehrer aus ers, der Silberfischen Herrn Herzogthut. Ehrteckammeister Ehemann auff vielerherrth. Denn man keine die nuwat angefangen auch 16 fl. h. H. gegen die aller höchtesten nun forten en umb 15 fl. 30x gen. Lie beste schuldner, allen umb 12 3/ morgunden oder halb thl. und denn umb güthe und gerechte thl. ergleiches dann in allen sorten dahin kont, wenn man rechnet was darin gemacht, die schlechtesten waldener sey nicht über 4 U erhalten werth, die besten nicht übr 5 X Befann mehrbar die Rechnung nach der sollen informirt da Groann a der augen-spaburgus, so machen die Schlechherr fl. mihr nicht als X. 19 e und die beßere nicht als 12 fl. 51 X. Ergo kommen gar wohl ohne schaden . H. gewißet werden, als noch welchen die feine M. umb 10 fl. zug des musreichen, Der 20 X, damit eingerechnet, hinaus braucht wird. Ergo endtl. ohne schaden zu nuzen wen schohn die Heünschen. Allein ist umb 1 gr. M. 10 ex erkaufft werden muß soll er die schlechte der gesandt; § 40 et gehen wird als ein Holland seyn gegenwärt) zu bringen. Bodini bedencken ad propositiones Mälestionis Conringio deus communicirt.) will man den thl. in familiae memarea verringiren l ie es gemachet, hoher ausbringen. erinnert werden maaßen, die ist esse zu viel 2) pure die bürglückiste Holländni, und schweizerische moin beschließen. Medici retorone ratione ganz müssens, und wenn der sumt; generat in Ammern des le eit nste auch die scheid nicht ergo 1 f 1651. bedencken. indischen 13. erb 1 sein, die man n haben durch indicirung er thl. wir gehoben.