# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0218 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0218?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10 # Folio 109v, page id 00068753:0218 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 110r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068753&page=218 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068753/jpgs/default/00000218.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 98 lines, status machine # Lines: 98 recognised, mean confidence 0.76 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. morgen mit ob sich auch zum 4) mein die geringe Münze verhoffe, nun muße nen muß auß andemnisatio drucken, gegen diese wol genanzet werden. D andere suriosam. d heraus kurz geschmack, der sonst in dergestalten, verhinten weniget, wen man in gefunden, daß durch ein rechn auch angelegenheit mit ihnt §0° 983 nicht wollen zu laßen, die erhehen rechts, und 1) also auch auch in eo gesetzet und 12 1A et 4. herauß hieruns wird. Und nun all ich hier 8 M.h.H. Ochte Churnigthauß thunst thunst thunst gelaßen. Dardurch wird der H. auf 1683 gehohrt sehr; nun das wortt ohne den Reichs von curieren golde mit largio der thun blind o H. Dr Lünster Krauße Kayße werden, ich außer heimtzet, auch die ie sachen Portus werden von den Zeigungen pflungen, ob gleich also auch jene calor würde, denn auch denn auff zusammen ziehen der gemeinen untersa wird von den kreisern betrogen, und nun die höchten meist kundte, von guten gewesen. Ich fuß deßen auch anzwischen nach den Episcop Schwaben und tragcken müße sollen verrichten. hausen eing zu äugen, und Salzburg, 1638) Kayserl. den) aus dem bergwercken fast aniezo umb die ch. Ex licet bemüß dergleichen aber uns verloharre das Pfacht daher ein morgen Wohnheim, e nen könne. ( nöthen. Hetam sortus Churfft und vers dem so weiten aus sich bringen n mehr den gewißen nicht nicht auff 9 fl. gar verlernen müssen sollen, der durch ein g Die goldse aber bey 2 pro 36 te bl. über wenig nehmlich zu Wien, In Franck und Stadtianen spurgis hat der Churbarischen in pro rematocundae jure gemacht würden eine qverene in Munzen Cr alle 3 Österinische hurlichen Magd von Hr. kommen einfallen keine principatio ich, muß zu machen, zwar wieder aequalis totorum inveno testis, quamvis etiam ambrosium, wie mann geschickt, han müßen, was eigentlich für einige vor zu geringen zu achten, herren anzen abstatten, si eine brauchen, aufgelegen müglich seine nicht zuversuchten. Vielicht schw en hingegen des Reichsädtischen obligii Münze außpracht und solche eine zeitlang noch erhöheten fuße gehtsamsten (newohl wenn diesen und Korn gemäßlige die massen absolut und lucadei ferandi (nachkommen) die Verruffenten concerio T. puncta des ChurSachs und Chur-Bürstigen so ih Conuio vornehmlich, darunter auss, andern man gibt zu bedencken. zu specificis praecipatu, ob nicht wegen atzufwürdigen gülderer alszuschlimm güldener Erst auff die ihr die Marck termin auff Ihr oder der her 1581. Es ausbracht worden, oder die schlimmen n aber zu verwahren, daß es nur ein provissorial solten nach dieser verhievationen geschlagen werden, ganze und halbe reichselben sollen binn den selbst nicht fuß bleib wären hin abzusenden. Es allen hals mittel. Alle nur vielleicht erwehnen desguth zuldes zu verhinden. Aufwechselung verfuhrung den so schaden versuchet bestraffung zu sich seiner Reich zu verstehren müße oder durchlächer gülden möchten, wen das et. Die Universatio Endlus auch alhier das vorzusenden, köntzen niemaleste wegen, wenn es eine land müße noch laut der aberschafft in generalat der bericht d Schwerzen zwischen Münze, wan der nachbars auff solchen auff 50 und nicht auff eine Brunsvicam gelegenheit auch der wegten im Stadtbuch bürg. Mannen edicto ich zu bringen. Die große gemüthige versandte meinet man solte nicht starck seyn könne, es mit bewegnet noch bleiben sollen. Die Leipziger guthe specificiren, soll ein juz briefeß vorher Gothische Munthe g der stimme verwunder waren die andern sondern laßen r u worden preiß 1610 Reißen den plus gemacht daß bey Präffte der versuliori nur in den H. Becher publicirten Lübeck. Wenn Hamburg hell, braunschweig, soll im Niedersacht s aber wenig Magdeburg Ham und andere städte wohl nicht zur obligationen kommen. Nun esand breits er zu mauzen, darff sich wegenaria neme geldener unter aber jahr ge ristis. Weil es Nachl. 7)) postrois seu non sentitatis modinum geringet durch einenfallenen gemacht. c de Rex. Aber 16 16. de puncte quaerem, quammodo, legatur auch einmalis, qualitam bonorum deculorum, wurde er sehr fürzufind. Ich ren, zu geschweten der absolche leibezuhung der Dur ingarn M. S. 1623 ist der Saltach gelingen