# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068769:0060 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068769:0060?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 4 # Folio 30v, page id 00068769:0060 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 31r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068769&page=60 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068769/jpgs/default/00000060.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 34 lines, status machine # Lines: 34 recognised, mean confidence 0.88 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. wegligenden Observaliorum ohne fernere Zeit verlihrung würcklich anzutretten, vnd schleünig zum ende zu befördern, wie weil man aber gleichwol nicht gesichert ist, wie baldt solcher friden schluß eigentlich zu erhalten werde, dahero auch v.f seiten des Reichs vnderdeßen sich wol in acht zu nehmen, vnd dahin billich zu sehen, wie man sich uf allen fall wieder alle eines oder andern orts vber- handt nehmende gefährlichkeiten bei dem erworbenen Priden schluß manuteniren, und wider allen einbrachendem gewalt bestmöglichst schüzen möge. Alß will die hohe vnumbgängliche notdurffte a forden, daß die falls in denen der gefahr am nechst geseßenen Craÿsen nach inhalt der ReichsConsitationen, vnd endlich der Executions erdtung zeitliche vorschung geschehe, Gestalten wir nicht umbhin gekandt, auß der vnmuns vnd vnsern gdsten H. Prin Copalen bei diesem Morgno für des Gemeinen Reichsfriedliches wolwesen obligender Sorgfals E. E. Ch. vnd gewüstl. Gnd. hiemit zu ersuchen, dieselbe wafft führenden Crayß Directorii auch alles angelegenen fleiset, bei dem Nider-Sächß. Warß dahin richten zu helffen beliebens tragen wollen, damit bei diesem annoch obschwebenden gefährlichkeiten, derselbe nicht weniger sich nach Inhalt der Reichs Consitudiren vnd Executionen strittu in solche verfaßung stellen vnd halten möge, auf das man uff alle unverhoffende nothfälle gefaßt stehe, vnd einem vnd andern vergwaltig Craÿß oder Standt ohnverzüglich würckliche hilffe e leisten, undt die bedrängte weder alle umbilliche bedrängnüße 3 Kräfftiglich schüzen vnd bei Ruhe vnd frid erhalten können, maßen wir dann auch sowol als vnsere Gdste Herrn Principal sambt vnd, anders vff den bevorstehenden nothfall das vnserige t nach inhalt der Churf. verein? vnnd Reichs-Kazung trewlich mit beizutragen. Wie auch die andere weise offt wider begebende noth zu einer ebenmeßigen defension und kettungsverfaßung zu