# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068769:0349 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068769:0349?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 4 # Folio 175r, page id 00068769:0349 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 174v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068769&page=349 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068769/jpgs/default/00000349.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 59 lines, status machine # Lines: 59 recognised, mean confidence 0.93 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. zu gelangen. Als gesezt, daß iezo kein Reichs-, kein deputations-, kein Churfürsten kein Craistag were, noch mittel vor handen dazu leicht zu gelangen, oder ohne deren beruffung der stände willen ins gesamt und in corpore zu erfahren. Möchte man wohl sagen, das Reich schlaffe, oder sey interims- weise biß auff eine beßere zeit, gestorben. Wenn aber nun gleich zu des des Reichs willen und schluß zu gelangen, die vorhehrgehenden deliberationen aber unorden rifftlicher Überlegung durch Clamores der Unkünftigen, oder privat-inte v ird ohne onnen Unbe der Übelgesinten geführet werden, so ist das Reich einem menschen gleich so durch eigne gemüths verwirrung gebhendet, und von hindern so sich deren zu ihren Nutzen zu gebrauchen, wißen, irre geführet wird, Damit also wohl gesinnte beym Reich ein In icher stehen müß ihm für allen dingen ein rechter gebrauch seines Verstandes gegeben werden. Unterdeßen aber, ehe man dahin gelanget, mus man ihm Vormunder sezen, daß ist auff Interimsanstalt bedacht seyn. Sind also zwey Haupt-Fragen, so aber doch in ansehen der dritt einem Reichs-Regiment-praeliminar seyn Erstlich wie das Reich zu einem richtigen und beständigen zu bringen, zum andern wie es unter- deßen bey so gefährlichen zeiten zu regiren; drittens wie es als dann wenn es zu einer richtigen Regiments-Form gelanget, sich seiner Cräffte zu gebrauchen habe. Und können wir Uns iezo wohl mit den ersten beyden, was nehmlich von nun an z den Kriegs-vergnügen, und die dritte bey seit stellen. Weil die ersten beyden dahin gehen, was von ihrem Herrn Was nun iezo ChurMaynz zu thun n habe, damit das Reich einsmahls in einen beßeren Stand gebracht, und unterdeßen nicht zu scheite geführet werde, a insonderheit dabey seine eigne eigene Sicherheit auff Posten, auch wie ChurMaynz nz wohl seine und des Erz-Stiffts eigne Ruhe gründe, als auch seine hohen actionen mit einer gewündschten Ausführung de und ihren guthen willen zu werck richten können. (§. 19.) und beständige nur, als noch unzeitig