# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068769:0412 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068769:0412?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 4 # Folio 206v, page id 00068769:0412 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 207r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068769&page=412 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068769/jpgs/default/00000412.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 171 lines, status machine # Lines: 171 recognised, mean confidence 0.87 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Grafach behielte, auf dem Maaße Strohm ebenmäßig nichts als was würcklich mit in Franckreich gehöret, Laheingen mit gewißer reserva e tion und Sicherheit restituirt; Chur Cöllen Trier und Pfalz des erlittenen schadens halber im reich oder sonsten einige satisfaction gegeben werden köndte; als etwa ChurPfaltz die statt Worms oder sonst dergleichen orth Pfandsweise vom Reich eingeremit be, BürCollen aber mit Maßtricht und den Appartinentien iedoch auch mit gewiße reservation, und Chur Trier mit baaren gelde oder sonsten dergleichen, satisfaction gegeben werden können. Demnächst könne man sich über eine verfaßung einer beständigen quartitie) ver gleichen damit also die Reichs und benachbarten potentaten in Sicherheit und Ruhe bleiben mögen absonderlich der Burgundische Crais, wann hingegen vermöge der güldenen Ball der Reichsstände 69 Ich halte dafür, daß dem Reich weit mehr an brisach als an der franchesamte gelegen und demnach stünde dahin, ob nicht müglich vom König die restitatui alles deßen zu erhalten so vor Westschälischen frieden würcklich zum reich gehöret, dagegen ihm die Grafschafft Burgund verbleiben solte; welches eine recht sei conqveste, und erweiterung seines reiches, dahingegen ohnfeß El und Philipsburg weit entlegen, übel zu conserviren, mehr jalousin n den als nuzen können, der größer absehen verdacht bringen, und kan man gen, daß diese örther de König macht nur imaginariè ver ern, dahingegen die frage Grafschafft Burgund eine e r n hoffene und beständige habende beschwehnden n. 29. auch abgethan werden Capitulo Calis-action Schnurio so das Stifft zu erlich zu treiben, umb westphälische Frieden gewesen, ) tragt sichs wasicherheit der König von Lothringen begehre. lothringen ins ständige Marsal, Schulze stand sezen, wie es für lezte und Mezische etc. Lehen, gänzlich renuntiire. Von die derhofe 9.) Die Grédes ist der gröste und Schwehrste punct. Maßen die Spanier sich über lang oder kurz eines strachs von Franckreich besorge dahehr lieber den Krieg ergehe auch wie er wolle, in guther Compagnie fortführer, als dermahl eine allein überfallte zu werden in gefahr gegen wollen. Der wicht besicherung mehr aniezoeder in zwey fundus erstlich in abschung aller Krieges praetexste. Ich in formirung einer so allianz der Garantie mit denen Lothring in solchen elbst zu verbleibe. Es wird auch in vie dem Reich und Hans Ostereich also res tumt werde, wie es vorm nicht zureden, so liegt zurück eben wohl. Beschoß von Grißburg der gemeinung, der hursachen solte, nichts zu fodern, so were doch seinem so zweifelsohne großen Verführen invation gewesen. Es ist seines Reichsse gewürden, und dem Knechtigen zu Demnach fragt, sichs ob zu erhalten. daß anstatt der Grafschafft Bürg Franckreich auf die 10 städte köndte. ( betreffend die allianz der Krieges praetentite, so ist nöthig, daß aniezo alle noch rückständige mit ver stande so aus streitiger erclärung des Westphälischen postmacht und achischen Friedens anwänden, abge werden. Und dahehr gehet der punctus remationis plenariae auff nsterblen errn müßen, v er e a in habende jura Aduirdi occasia n den d 10) Dieweil allem ansehen nach der lufftschende Friedenschlus so wohl als der Westphälische den Reichs-geehrten antworten un leibet werden wird, als ist nicht ohne, daß allerhand gravamina sowohl Caesari als statuum, so theils im Westphalischen Frieden indlic blieben, theils von selbiger zeit an entstanden darinn aufgehoben werden können. Und gehöret dahin, ob und wie weit einem Reichsstands fre chwürden, die Spanische succession, mit gnugsamer autorisirungen und n auch Kreyesverfaßung observatio alles formalien; verwundert so ist von nöthen, daß endtlich, der Punctzirendern in diese inssehenden tractaten der Paragraphischen et ut effucie verlangen; der Kriegs Instrumenti pacis, de garantia cuali Burgundici erclaret werden. Denn Ob zwar iezo zu Regenspurg die declaration in soooren der Spanie 2-Gerhe so ist doch solche einschicken, und gehöret aller conpaisoniren, durch ist wolle den Reich auch der Cronen Franckreich M. Senium und Schweden deßen aber bey sich anführen dazu, umb einen authematicund ach davon zu haben. Betreffend die resten des Ächs. H. Friedens, so sind die Lännte streiten, wegen der Riedenzen der eingermannten orthe, et Lands Linck etc. beyhnlegen und dergleichen ungelegenheiten ins künfftige vorzukommen, so were zu rathen, das eine geradet Lini gezogen, und derselben noch was auch deren einer seite Franckreich und was durch der andern dienste beysaüserwärtigen potentaten des Cläger. Darunter der selbst), auch wegen habender lande anserem zeich und dergleichen dinge mehr so zwischen der reich und deßen benachburaten ungelegenheit verursachen. können. Als zum exempel da ein potentat, als Schweden in vor der Durch im Reich ände hat, mit einem andern Krieg . Wenig bleibe, damit die gar zu große verwirrung und Vereigung hätte, ob dises seinen feinde der territorien, daraus nichts als neue disputu entstehen aufgehoben, ein ieder das seinige an einen stück haben, und also auch beßer sich zu nuzen machen möge, da sonsten gegen wertige confusion zu nichts dienet, als sich beyderseits zu incem modiren zu frügstehe ihnen zurük betreffend die formen, der ein er Allianz absonderlichen discourses vonnöthen auch nachzubringen etc. auch aus den Reichslanden bekriegen, und sein feind ih in den Reichslanden angreiffen Her dann ja kein herzog von Franckreich schaden zu thun. scheinet ja es sey gnug, daß der König durch Lothringen komt sich referiren, sondern dingefaß resonderet. nicht vonnöthen. 8) Chur Trier könte über dieß auch zirdt gegeben werden, so seiner Hauptstadt zu Rahr und den Moselierung incon modirt; so sondten auch Bistum in den stand gesezt werden. ( darinn sie vor alters gewesen.