# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068771:0146 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068771:0146?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6A # Folio 73v, page id 00068771:0146 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068771&page=146 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068771/jpgs/default/00000146.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 47 lines, status machine # Lines: 47 recognised, mean confidence 0.85 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Eß sagen eß wohl diejenigen, welche es durch Credit, und aller Anstendligkeit, ohne einigen Interesse thun et k damit Man ein so hohes werck dinge erlangen könne est nöthig, in general alle Verbrechen zu sagen, und kräfftige Mittel, sie abzuschaffen, derreichen. Eß Handeln gegen die Liebe alle diejenigen, welche da helffen kön nen, undt es anterlaßen, auß Vberschung, oder Interesse die schweren Sachen können nicht irre, wenn man allen für schreibet, daß sie ihre Vorschläge rechtfertigen olvii, durch diesen weg ist unmuglich, daß man die Lichter außlesche, daß die Eyferstüchtigen anbieten der böse gebrauch, und Gewohnheit hat beschloßen, vnd Beschlüßet, das die helffte, Director, oder Indireite, diebe stein. n darauß erfolget, daß der Offentliche Glaube fehle; die gantzliche Verderbung dieser Monarchie. Dieweil un Längbahr ist was hierbey vorgebracht worden, Ich will meine Reden gegen die Vieldaten, vndt nicht gegen die Persohnen, so sie verüben, fortsetzen, vmb zu seien ob die Vernunfft gewalt thun vmb daß, an meinen Memorialen zur Praxin zu bringen, verpflicht ich mich, in einen Königl Kasten, alle die ch Zuantitäten, so Ihr M. t w alle die Tributen, welche, auff den Unterhaltungen, und Repartirungen, aller Einwohner der Ohrter x v dieser Reiche und Indiens stehen, zu legen, auß den Rech mügen, die Schlüße vnd Vnkosten der Einbringungen x und verwaltungen aller Königl. Renten, aufschließende, vndt in eben derselben Consumiret verobligire ich mich, gäntliche a Satisfaction zu geben, in dem so eine stelle Rechtens haben kan in alle die Persohnen, welche gekauffte Ämpter genüpf und die p e Königl. Renten zu verwelten, vnd ihr M. H. ver¬ Verpfändungen zu bezahlen dieser Vorschlag hat keine wiedersprechung. lib en