# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068771:0232 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068771:0232?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6A # Folio 116v, page id 00068771:0232 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 117r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068771&page=232 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068771/jpgs/default/00000232.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 60 lines, status machine # Lines: 60 recognised, mean confidence 0.86 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Aber zu geschreigen, daß der wenigst der König in Franckreich vor seine Person und sein eigen geschickten von der Cronstag d as J. Leipziereÿden, und seiner Kinder recht gesche ch an ihm nicht befördern noch unterstüzen dürffte. so zu wißen, das man zwar gleiche dahin an uns dahin zwey, dem qu praesito oder rechten so ein dritter erlanget, sinnen eintrag thun auch nichts und also ein Vater leich seinem bereits erzeigten Kindern ihr bereits habendes Recht nicht nahmen könne, aber Was der künfftige Kinder und Nachkommen betrifft, so noch erst werden gezeüget werden sollen, so werden solche in der ganzen jurisprudenz vor Nicht seyend gehalten pro non Entibus quorum nullae adhuc sunt qualitates, und die folglichen auch kein jus quaesitum haben. Sonsten es ja unmöglich wäre einige geseze, sondern a pacten, versaüsterungen, vergleichen der sonst etwas beständiges, sie dermahleins angehen kan, zu machen Weilen die so noch nicht verbanden, weise n auff Kusterl. Durchl. gar einwilligung e. Doch allezeit gebracht werden können, und die thür zur wiedersprach offen haben würden. Welches zumahl und überall statt, wann die Sach, Fürstl. Staaten, land und Leüte angehet s Weil sonst alle tractaten, überlaßungen g auß, und vertrage zwischen ihnen gefahr lauffen würden übern hauffen ietz der arbeiten zu werden. xII Man hat daher in Franckreich zwar überauß wohl gethan, wie es auch aus Meines Herrn Brief erscheinet, daß man die der guth und bültig passiren laßen will. a wenigst soll der Hochg. Hochg. Herr Helmonti. Durchl4 zu Bod das man noch etwas auf treü und glauben, Königliches worth auch theüerer Ardu hirnachste sehr, aber es scheinet, daß man sich so weit ercläret, in hoffnung durch die hinter thur lc eine außflucht zu finden, In dem man eine Neüe bißher ohner höhrte l er s methode, und ayd nicht e