# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068771:0239 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068771:0239?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6A # Folio 120r, page id 00068771:0239 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 121v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068771&page=239 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068771/jpgs/default/00000239.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 64 lines, status machine # Lines: 64 recognised, mean confidence 0.92 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. übrigen Potenzen, so den theilungstrachtaten gemacht, außzuschlagen. Wo bey dieses Großen Potentaten absehen zugleich gewesen, r nichts zu thun, darüber der König in Spanien und die Nation sich beschwehren köndten. Wenn es sich auch Man weiß doch daß wenn es sich gleich begibt, daß eine übergroße Macht die Unterthanen ja ja davon ja ein ganzes Land zwinget, ihrem Herrn zu entsagen, und dem übermäßigen zu huldigen, wie es wohl offt in Kriegesläufften herzugehen pfleget so ist doch bekand und wird von iederman dafür gehalten, daß der vorige und Rechte Herr deswegen ein recht nicht verliere, biß er etwa bey dem Nechsten Friedens Tractat solches aufgibt und darauf verzicht thut. Kan nun die dringende Noth so und überwältigung, die die unterthanen entschuldiget, so viel nicht würcken, daß das rechten des rechtmäßigen Beferschers recht aufgehoben, wird; wie viel weniger kan solches alhier geschehen, dergleichen nothwendigkeit sich nicht findet? Denn der König in Franckreich war zu einem Vergleich geneiget, und wenn er es auch nicht gewesen wäre, so wart er u doch nicht in stand sich Meister zu machen von der Spanischen morlarchi, die des meisten übrigen Europae beystandes versichert war. Man wird vielleicht sagen, daß die Spanier zu dieser Entschließung gezwungen worden, sich an einen Fürsten vom Hause Franckreich zu ergeben, die Abgliederung damit man sie bedrohete zu vergnieden. Allein das ist wohl eine schlechte entschuldigung vor die Spanier und heißet recht sich aus dem Regern in die Sreuffe geben, daß man nehmlich lieber sich selbst und das ganze verlieren, als ein theil fahren laßen will, und zwar ein solches theil dazu wie eben erwieschen, mit bißerner folgen soll, e Spanien gar kein recht hat. Es scheinet auch das Don Quiros gestehet, in dem Memoriae, so Mein Herr anführet, die Spanien würden etwas desperats thun. Überdieß zu geschweigen, daß der Kayser wie schohn gedacht. Bergliederung kein theil hatte, und davor nicht zu stehen schuldig, so wie man auch sonst zum übrig ä auch von der bey weiten noch nicht, keine außgemachte Sach, so ist hauptsächlich zu betrachten, daß die Cron Spanien zu allen denen Europaeischen außerhalb gelegenen Landen an sich selbsten nicht berechtiget, also nicht macht hat jemand zu schaden, umb sich dieselben zu erhalten. Dahen gegen der Kayser als rechtsmäßiger universal- Erbe allein macht, hat einige von dem übrigen corpore nicht zurecht dependirende Provinzien zu veraüßern, ohne das die er ferner oder sonst sich mit sich darüber beschwehren können. Und wie gesezt (doch nimmermehr gestanden) und thütleiche inhabe und dem Überwinder ob er schohn bloß ein Khurpator.