# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068772:0262 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068772:0262?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B # Folio 131v, page id 00068772:0262 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 132r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068772&page=262 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068772/jpgs/default/00000262.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 59 lines, status machine # Lines: 59 recognised, mean confidence 0.89 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ich Feldenmäßig aufzuführen, und zugleich m sowohl Ehre einzulegen als, nuzen zu schaffen afern er nehmlich dem Kayser rechtschaffen beyreten will, dazu ihm auch der Churfürst zu Erzwischen SchwiegerVater, so viel bey ihm gilt, rathen wird. Und ist zu hoffen, es werde der Frist von Anhalt deßau, Oberhaupt seiner Vielcker, auch dazu helffen. Solten nun dem Kayser diese beyde s d o derfürsten, nehmlich der König zu Preüßen hurfürst zu Brandenburg mit der Churfürst zu Braunschweig mit allen ihren Kräfften beytreten; so werde das ganze Reich außer allem Zweifel folgen. Weil der König von Pohlen als Churfürst zu Sachen, und der König von Dennemarck alhier HochFürstl. Hochg. Herrn Hochg. zu Holzog zu Holz haben sich und nicht viel in sächlichen angelegenheiten entworten. Wegen n gebothen werden dürffen; so sie wohl di sehen, daß alle ihre bisherige Mühe gegen Schweden vergebens, wenn der Vorhabende Frieden erfolget und da außer dem die obere Reichsfraise das ihrige thun: So händte es beym ganzen Reich an einem zulänglichen Entschluß, und kräfftiger Vollstreckung nicht fehlen. ( 9) Scheinet also, daß es aniezo darauff ankomme, wie man bey den König in Preüßen gänzlich gewinnen möge, damit er die fortsetzung des Krieges fast ebenso eifrig treibe als der Kayser selbsten: Und zwar nicht allein aus sonderbarer g zu den Waffen, sondern auch weil er darinn d n. (§. 11) Diese Vortheil, köndten theils aus Pommern kommen, so in fall man zum Reichs Band gegen Schweden schreiten müste, theils von geldern. worauff die Herzoge von Eleye schmahlen ein recht beschämpet, so nicht allerdings ohne gründe gewesen. Es köndte vielleicht der König rußen, Elbungen wiederumb behalten, wenigstens wie ehemalen, als einen Pfandschilling, erhalten; biß sich die Pohlen wegen ihrer Hoffändenen schuld gelöset t. Und damit der Churfürst zu Braunschweig sich müglichst angreiffe, köndte ihm einige ansehnliche Nuzbarkeit von Bremen und verden, auch vielleicht noch anders wo hehr. Verschaffet werden sich mit den Nordisch alliirten fliße, und hirn gewillig Göttliche Rinteln würde. Nun willens tres summa per praeterum gefunden, und an den Zinsch zu unterbaßen die arbeiten werden. antrifft, und noch hier durch die funstriren versezzati habet. Durchlage verlaßen, wenn diesermaßen denn dieser Lüne ursac nönern laßen. Und hinwieder alle auch der dauhe Minister zu Genua anbracht et, damahls die zeit dazu nicht da gewesen So ist Sie undt mehr als iemahls verhanden.