# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068772:0323 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068772:0323?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B # Folio 160r, page id 00068772:0323 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 159v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068772&page=323 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068772/jpgs/default/00000323.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 65 lines, status machine # Lines: 65 recognised, mean confidence 0.92 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Nun solte man sich vor etlichen wochen nicht allein hiemit vergnüget, ondern auch noch zimliche Rechnung auff des Gers und deßen Nordischer Alliirten beystand gemacht haben; es hat sich aber in einem auvehblick der Specität, in dem sich die Ottomannische pforte abermahls zu einem bruch- mit dem Camz aber, und wie es fast scheinen will, und dem König zu sehen allein Chur Dürnigkeit hat mit höchsten und helstein glückstad, aus heßigeiß eines Schwündschen Embraths C nehmlich ist verleiten laßen. Daher nicht wegen dero Reichs-beytrags schwührigkeit machen, sondern auch die Cron hohlen des Kaysers und der Venetianiz, beystand, aus dem Grund suchen sich zu würde, daß der Carlewizische Frieden worden übertreten zwar solte. sich zu förderst dafür halten daß keinem Reichsstand zuzustehen, daß er seinen Reichs beytragen, wegen der nothdurfft seiner außer Reichs gelegenes Lande auch zurückhalten dürffe. Weil diese ReichsBürde ein wesentlich stückseiner Nachst und der Zweckseins Reichs-leches; daher was zu allen anstadt gen König zu Schweden, und zwar außer wißen der Reichsstände aus noth verwilligt worden, in keine folge zuziehen, leistung des ihrigen hiehr seyn würde, ChurSachsen undt Gdstoffe auch anders als durch glimpfliche Wege zu bringen. Haben aber auf eingeben: aber an errn gelaße zu bringen; so wäre die sach so zu faßen, daß ämt, daß endtlich auch von seine ansehen auch ihren Nothdurfft in gebehrende Betrachtung, zwar die Form der Reichschuldigkeit beobachtet, in der that aber nicht gezogen werde; weilen solche numpel und Beclagten theils des Reichs-allsen Z. 16, so geschwärz doch anmehr die Reich als welches von Schweden nicht weniger gefahr als von Franckreich selbst besorgen muß. Hier entstehen, nun zwo überaus wichtige und schwehre fragen, die Erste ob der König zu Schweden für einen Reichsfeind zu achten, vors andere ob durch der Pforte entnehmen Segen den König zu Pohlen der Carlewizsche Friede und gebrechen. Solche Fragen können, vor Unterh auff zweyerley weise überleget werden, aus dem Punste des Kaysers und aus dem Punct der Rathsambt zu Denn weder alles was Rathsambtrecht, noch alles was recht ist rahtsam. Wan alle schuldigkeit ist rahtsam, aber nicht alles recht ist schuldigkeit n König zu Schweden belangend, so ist zuförderst gewiß, daß sein Einbruch in das Churfürstl. Sachsten denen Reichs gesezen zu wieder gewesen. Denn da er haben wollen daß die Sächsischen Kräffte gegen ihn in hohlen nicht gebraucht würden, hätte er auch aus seinen Reichsland in diesen bringen mir sich dießfals gegen das Reich gebührend, erclären müßen, Nun ist zwar diese schuld einiger maßen durch den alt-Rastädtischen Vergleich vergeben. Aber nachdem der König zu schweden, von neüen auch so gar schrifftlic bezeiget, daß es ihm bloß an gelegenheit fehle, niemals einen Einbruch in Sachsen zu ihnen ist mir solche zu erclären . Das Recht gegen den nehmlich Pommern breinen und zwey- brück