# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068772:0324 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068772:0324?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B # Folio 160v, page id 00068772:0324 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 159r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068772&page=324 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068772/jpgs/default/00000324.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 94 lines, status machine # Lines: 94 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. worden. (§. 15.) erclärung nach den Reichs gesezen vor eine vorbothene, bey Fehde oder distinction zu achten, und hat ChurSachsen fug und recht dagegen schuz- und icherheit beym Reich zu suchen, da dann des Reich denen gesezen nach seinem endtlich zur Stadtige Braunschweig zu schreiten bef Mit dem Recht gegen die Ottomannische Pforte aus krafft des Carolo wirschen friedenschlußes, ckhart ist es nicht so leicht außgemacht, sondern schwehrefrage erstlich ob der Pfortstände. Von der Versohn an Personen beglagten ve den theiligen weilen man zweiflen kan, ob die Pforte sich gegen den König Augustum als einen rechtmäßigen Königen Pohlen zu bezeigen schuldig, die sach und auf dem fall, daß sie es nicht schuldig, ob sie macht habe er auch die geschlüße Händel zu mischen und sich aniezo beyde Fragen sind nicht ohne schwührigkeit. der König Augustus ist selbst vom wohn herabgestiegen und hat Stamislaum erkennet, man sezt aber dargegen gentheilt ein solches zu thun nicht macht gehabt. Doch kan auch daß er krafft seiner röstlichen macht, mit der Es aber die aüserste noch zu berechtigung seines abseits ungeführet werden. nichts nach zwey erhalten, sich eines Morgen einmahmen in der verwundert, so ist st sich hierumb n wiederumb familiag mitgehaben, wenn gleich seiner nehmlich könne, a n zweifelso e, daher auch sonderlich mehr so kein, daher andern ständige sie seyn, es Sie sind in der Rechte sie eine Zeit ist eine Schwester Lieblich herrliche Antwortungung worden. Dergleichen ist, so könne sich doch ihm deswegen nicht zu komme, weil seine wohl ohn rechtmäßig. Und was der Pforte einmischung in das nachbarn die Edelni zu Sachen betrifft, so ist nichts meine die nachbarten sich eines vertriebenen schweigs oder fast mit einer unter annehmen, oder sonst sich in der christigkeiten vom über das recht zu bringen zu einer C zumahl da ihre Sicherheit mit daran hanget. wolte ich also zu diesem schluß neigung haben, daß nicht feindlich d solcher Pohlen übelhausete rungkeit wenig sich die pforte in denen schranken hielte niemand aufzudringen, sondern bloß einlaßen der geschheit zuwieder bringen gemeynet, so müste achten. Dafern sie sich aber vor Hanover meiniger maßen was recht, 8 können, der Carl auch wozu d wäre es wahrhafftig ein lich zu verstehen. Wie man ihre Herr den fangen und keinet er frage zu überlegen, ob man sicher seyn könne, das recht zu verfolgen Rahtsamptman mit einander dem ings vor Schweden der Credit und König zu Pohlen führen wäre, wie e einbrauch der Juritation und andere zu anderstehen denn auch zu seyn, daher zwey ein und damit ei g und n, hatten in nun wäre die Frage, wie weit aniezo daße supra partia, am Solten erst friedbruch auf S nachts Durchl4 gewiße Hofeldung sein schuldlichen Herzog zu laßen. Es wird auch eine der 100 thl. 100 t. Wollen nicht also, so wäre es für die ersten Churfluht, e jusondern stell bey den einer gegen zwar seyn. Es wird auch so keine scheinet w un mit große mit bequemen des Buchs darumb zu bequemen legen mich zu diese vorgäng Reichs Friedbrüchich Rahts erclärung alleze noch ohnbillig auch in Pohlen führe. daß ihre en