# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068772:0399 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068772:0399?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B # Folio 197r, page id 00068772:0399 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 198v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068772&page=399 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068772/jpgs/default/00000399.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 74 lines, status machine # Lines: 74 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. zu Di schwehren Berathschlagungen muß man offt gewiße Stifften suchen. bey gegenwärtigen Läufften, werde einige die Erste Stuffte seye. Ich noch hoffnung die Staaten darvereinigten Niederlande bey beständigkeit zu erhalten, und was auf solchen fall zu thun. Solte solche Hofnung annoch übrig seyn so müste man suchen Sie bey diesem Sinn zu erhalten und zu starcken, und dann seines an soviel Oritis alles neüen müglich zu einer rechtschafften fortsezung des Kriegs-Büchten eil bey uns r s Das erste betrift, so kommen einige dienliche darzu bündige und bewegliche Schrifften etwas thun; nicht abermahls bey den gemüthern mb gemein etwas thun, bey aber insputio gefahr und schimpf mich gantz druck vorgestellet, würde a n Holland bey den Regenten aber ins gemein in Sonderheit solten zwey Mittel zu gebrauchen seyn et das eine daß man ihnen wahrhafftig gründtlich hofnung wird von einer rechtschaffenen Mit würckung des Reichs et alß andere, daß man ihnen einige besondere große sondern Nuzbarkeiten, als sonderlich den Residenten der Stadt diensterdann, so wohl eine von ihre Stadt als gar ihre Person Über solchen Pacht man Leüte zu r ziehen, der Comm Vor Ihre Stadt dergleichen außzufind, daß ihr ein großer Nutz zu wüsse, müste man leute zu rathe ziehen die der Commercien erfahren. e der Chur Vater hiebey schon können. Wenn er die herrliche habende en. Ein großes solte gebüther thun können, und in sonderlicher Stadt Amsterdam beylegen wolte, oder solche wenig zu Engländern sich stell der die précipte privilegien der Engländern ab, an mitteln nicht sehr veränderlich wenn der gemencken die Frantz vor ihre Person zu erkennen, köndte es t, und der ihrige zusammen t lche obgedachts köndte nun dienen die gemüther in Holland zu starcken; was aber an seiten Kayserl. May4 und des Reichs zu thun den Krieg gebührend fort zu sezen, solte auff Zweene bringe Puncte an können ch Erstlich Hof-rifftigung der Klägerin und leicht ansehen 10 stande nicht auchts dürinnen in betrachtung ihrer eignen gefahr n die mehr als zu Augenscheinlich) sondern auch durch werden. (We und dergleichen wege einen großen privatischen Nutzen der ihren durch eines beßern außgang worden man nicht aus der KriegsHüße, sondern solte dann die Välste in derg ersuchet des Krieges zu wachsen köndte zu einen selbst geneigten man mit der beicht nichts bluße, sondern auf dem stills die stief kunfftigsten vnd vor Indr. Toncken de Conseil und ohne außnahme e t