# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068772:0401 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068772:0401?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B # Folio 198r, page id 00068772:0401 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 197v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068772&page=401 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068772/jpgs/default/00000401.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 83 lines, status machine # Lines: 83 recognised, mean confidence 0.78 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. des Friedens wären also zu faßen, daß ein abtritt, Entsagung, cession oder Remati Aber die worthe und Artike worden t och gefördert uden, und andere Z. 36 zu fördern stück de Spanischen Morarchi vermieden würde. Und l Und solches solte umbso mehr thunlich seyn; weil nichts neüesig daß ohngeacht der FriedensSchlüße vornehmen Potentaten ihre Rechts Forderungen verbleiben macht es nicht anders in merisibus Und ist sonderlich dardurch, wie der beßergekische friedenschluß auf Ostern gesaget, daß wenn mans jenen betracht) weder v eütschland deß Seren Brandesbuchs Straßburg und übrige inser Schulden auff ihres Stuch säßische orthe, nahfrau kreich sein vermeintes recht ufft die Eull-Mey- und verdürische Leben, und daher gesuchte reunionen, oder Einzeihungen abtrahiret, führen laßet Welches ich allezeit vor einem besondern Staats- streich des damahligen hingeschreiben Ministrii oder der s gesandschafft gehalten. Da nichts beßers zu thun gewesen, Solte nun füllte der Kayser als Kayser und daß Reich den Frieden, mit Franckreich auff den iezigen schlechten, und allen Beclagten anstatt seyn m samptsuchen gust eingehen möchte, und sich verbinden müßen, w offe mit dem Hans Bourbon wegen der sonderungen des e nicht zu seyn, so köndte doch die außdruckliche bedingung dabey seyn, daß solches allein statt haben solte, wenn sonst Vom Hanß Donaben vielleicht nichts anraths ein gegen die Reichsreichte, zum Fründsch-Welch, an b ber ad hieren von vorigen . Welche aber welche solche alles auch die F et, das Haus Bourben, und stereit sein recht mit ihren theilung würde fort zu sezen, so wohl dem Reich als allen riedens Garanten vorbehalten, werde und Der Welches recht des Reichs, auch dem Theilhabere und Garanten dieses Friedens auch statt haben solte, wenn gegen ander künsten des Friedens, als in sonderheit gegen die Groß Histänische Reichsfolge, wie sie desto durch die gesetz fest gestehet, gehandlet würde. Es würde auch deßen vorigen ver oder f nicht nur das Sitzel auff die Spanischen Lande zu führen, sondern auch ihre Ihre Erz derung durch wege der guthe und Rechten eyn zu verfolgen. Toßweichischen Rechts n als Kayser aber dieß samt dem Reich oder anseß Osterreich auff ann ihrer g H. D. Hendruck A der Kaysers Leopold descendenten mann, oder weiblichen geschlechts auf die Spanische Lande nicht zu brechen. und theilhaberen dem sonntlichen Kayser und Leopoldinischen abstan Vorbehalten. 7)