# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068774:0002 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068774:0002?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2 # Folio 1v, page id 00068774:0002 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068774&page=2 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068774/jpgs/default/00000002.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 79 lines, status machine # Lines: 79 recognised, mean confidence 0.85 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. undt Franckreich pro demniatione absibilitatis aufneh a als ein genwäher herr in eüsersten Grad irri ret werden, wohl gar ihm was er sonst gelaßen §. 4. §. 4, an uns die wir am nähesten chwächesten, und von hülff entfernesten, als auto- de so ich rächen, auch nicht erwartet, als wir Uns in postur gestellt d 10.) Wo das Osternische teütsische teütsche 4540 10. 53. 34. 50. 39. 69. 69. 60. 61. hülffe, angehen und spat seyn wird, wie aber weder Uns noch Lothringen von firmato foedere zu garantiren, daß seyn werden. Sinds auch auf solche manier ex fordere Limburgensinliche schuldig, quia nulla ist obligatio ad impossibile. Es wird aber Lothringen samt Cinno Burg undico durch gegenwertigen urch gegenwertigen sicherern, als seinen eignen gefährlichen vors accus garantirt werden. §. 51. 531. 51. 55. 55. 55. von Überdieß, da wir Unsere allianz parti thunisch und Triplisch machen werden wir alle io mächtige häußet in Teütschland, da ex professo ti-Triplisch seyn, theils aber noch wancken, per antiperistasin Franckreich in die hände jagen §. 39. so sich solcher gewündschten Gelegenheit, bedienen ac und unter ihnen eine gegen allianz fortgilde denn. (Auch wird man wird man auch nicht mehr nuzen als durch n und See feindschafft schaden werden. Weil selbige be sorglich machtiger als wir, wie aber zw er Franckreich und ihnen in der klippe seyn wunderlich aber e in ständigkeit sich ansehen, daher auch an dieses längst wündschen, und nur auf Unsre erc clärung wird, sich gänzlich an Franckreich zu haben e rfrewungen theils ist, da doch an sey inter eyn esse erfodert, Franckreich nicht zu Wienen finde, zu haben, sondern vielmehr desto subtributione andere mächtige entlegne Fürsten ihm aufn hals zu herzog. Nun scheils enim Gallis annicitia quam int micitia nochding. Geben wir aber aber durch parthei got ligkeit unshr allianz, ursach zu einer auf der Piz stehenden Gegen-allianz, werden wie §. 37. da Gott vor sey eine endtliche Trennung uin des Reichs erleben. ( 4) Hingegen da wir pure in terminis securita publicae generalibus anfangs bleiben, werden wir an Franckreich und denen in Teütschland Anti-triplischen Röße keine hinderung, sondern wohl gar foderung haben, und vielleicht diese selbst darein locken, und doch hernach per maj làrà et directorium zu einem guthen z 16 t: t en einige art salutem patrice lencken, weilen sondern auch den Mar sie anzulocken, erwehnt den 24. 451. 5) Welcher gestalt aber die Sache anzustellen, daß man in der allianz per majora r orium alles ad salutem patruw lencke ist der länge nach ausgeführet §. 68. seqq 16) Nehmlich es köndte eine Alliis, formirt werden von ohngefähr 14 oder 15 und zu redern zum wenigsten gewis darein iedem Reichs-Stand zu kommen stünde der sich getraute 1200 Man, 800 zu f uß 400 zu roß, und also 2 Regimenter eins zu fuß und ei Roß zu liefern. wie schohn ohne das im anfang dieses Jahrs dergleichen etwas in den mächtigsten Circulis vorgewesen §. 38. h 5. 39 ohne d