# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068774:0010 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068774:0010?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2 # Folio 5v, page id 00068774:0010 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 6r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068774&page=10 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068774/jpgs/default/00000010.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 60 lines, status machine # Lines: 60 recognised, mean confidence 0.91 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ere, wozu man bishehr nicht einmahl in der so wenigen unterhaltung des Cammer- Gerichts gelangen können, so würden den noch bey der einrichtung selbst sich große schwührigkeiten finden. 16) Denn dadurch nothwendig der ganze in Status Imperii hauptsächlich gee müsten werden würde, es müsten aus Comitiis temporaliis seyn, der teüer ist ein Stück-Art es würden solche auch wichtigen all geschäfften. deliberationen und Streitigkeiten sich an maßen; supemum certitrium rei Justitiariae an sich ziehen, al le sehen, und das Reich so glücklich zu machen, als zu erinnern macht haben. Da würden keine oppositiones, keine contra keine annicabile, compositiones gelten, und wegen man antweder eine in diesem consilio Meister were, würde mit hülff der Krafft alle ander zwar den können, denn zugleich ertanicam und miles dem 7) In specie aber würde bey aufrichti eine solchen consiliaz die erste frage seyn, ob ita dividium und mutationum Comutiorum es in tria Collegia Electorum Principum civitatum, theilen, oder nicht; jenes würden besorglich die Fürsten, dieses außer allen Zweifel die Churfürsten nicht zulaßen; denn die Fürsten dadurch die ih ihnen so verhaste macht der Churfürsten ex interrupta Continuam machen, die Churfürsten al alhier cedendo am ipsam substraßaten als wir schwach laßen würden. ( 18) Aber dieß müste solches alles in Comitiis geschloßen werden, nun aber sind die meisten stände dieser C mitionem praesentium so überdrüßig, daß sie kan dazu zu bringen, leichtlich nicht zu erörterung einer s o großen weitaussehenden sache zu n t bringen, es ist auch ein guthes theil der Legaten des contra-dicirens, litigirens, erirens so gewohnt worden, daß sie auch in den geringsten Sachen nicht eins werden können. Weil auch ferner nichts so in Comitiis geschloßen werden soll, heimlich gehalten werden kan, ist kein in effectu, ein neü Regiment oder Comitia vel saltem deputa- ins werden. Oligarchie bekommen, oder da eine selbigen Anhängig were, und er, dadurch perpetuus dictator oder ein absoluter monarch werden würd auf einmahl gänzlich schulmeister i