# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068774:0189 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068774:0189?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2 # Folio 95r, page id 00068774:0189 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 96v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068774&page=189 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068774/jpgs/default/00000189.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 65 lines, status machine # Lines: 65 recognised, mean confidence 0.96 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 27.) Aus diesem allein und erscheinet, soviel daß Franckreich zum arbitrio rerum zu gelangen weyerley hauptsächlich nöthig sey, sich stärcken und andere theilen. Wiewohl wer sich stärckt, andere schwächet, und wer andere theilet, sie schwächet, und wer andere schwächet sich stärcket. Sich kan man innerlich und aüserlich stärcken, aüserlich durch eroberung neüer Lande, in nerlich durch Vermehrung der kräffte (daß ist sowohl des Reichthums, als der po pulace) des Landes so man bereits hat. Andre kan man theilen, theils wenn man macht daß sie die consilia nicht conjungiren, theils und noch mehr wenn man macht, daß sie einander zugegen seyn. Beydes wenn man zu wege bringet daß sie weder können noch wißen noch wollen eins seyn. ( 28) Neüe Länder zu erobern vers- aümet zwar Franckreich nicht, hat sich aber bishehr also zu temperiren gewust, daß es nie ohne schein des Rechten dergl eichen gethan, welches denn hoch nöthig, damit durch gewaltsame kundtbarlich unbefugte zugriffe andere aus furcht dergleichen zu erfahren nicht aufgemuntert, und sich zu vereinigen gezwungen werden. Weil gemeinig lich die Leüte durch keine Raisonen gnugsam erinnert werden, ja ob sie es gleich dencken, dennoch bey Herrn disputhen und speculation, bleiben, bis ihnen die sensus externi movirt zu werden anfangen, d ein fürst das Feüer zu des Nachbarn gibel heraus schlägt, denn sucht man erst leitern und sprizen. Wer weis nicht tausendterley dinge von der Türcken gefahr zu sagen, und dennoch ma het man keine anstalt, bis es were geschrieben, wor fahr pacten gestehen, oder weis nicht was Clementati publicae Imperii mangelt, und dennoch dencket man an deßen Sicherheit nicht bis es umb und umb unsicher. Ist also franzöischer seiten der Rationi status gemäß ohne gnugsame Ursach nicht leicht etwas tentiren, umb andre nicht zu alarmiren. Es ist nicht alle mahl rathsam andern z eigen was man könne, wenn man dadurch andern zeigt was sie sollen, und was sie auch könn en wenn sie wollen. Was in den Niederland den geschehen hat man so hin müßen streichn laße, vnd nicht eben Frankreich mit übertiel auch die Holländer haben gestehen müßen, daß das ius devolutionis auf Braband einigen schein habe, der iezige Lothringische handel, dersezung geschehen, war vielleicht eben so nöthig und nüzlich nicht, nicht daß es an praetext mangele, sondern weil durch dieses exempel manchen so sonst sich nicht reflectirt, gewiesen wird, wie leicht es sey seines gleichen von land und leüten zu depossidiren. Beßer ists so viel müglich durch tractaten, compromis als waffen und arbitragen zwey jedoch jedoch jedoch jedoch jedoch jedoch jedoch jedoch jeder suchen, es sey denn wieder die jenige so auch bey andern verhaßet, als Holland und Schweden, davon unten ein mehr