# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068774:0197 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068774:0197?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2 # Folio 99r, page id 00068774:0197 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 100v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068774&page=197 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068774/jpgs/default/00000197.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 70 lines, status machine # Lines: 70 recognised, mean confidence 0.94 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 0) Beruhets al nur auf der alter irn, ob der König in England stille friedliebende, oder aber Monarchische despotische consilia denn ist diesen denn auf diesen fall er Franckreich ein solches, so nur in nichts thun bestehet, will iederman ohne das zu Kriegs- langsam und bedencken träget, auch einem König nicht schwehr in anfangung und führung eines Krieges die execution schwehr zu machen, und alles aufzuhalten oder gar zu vernichten, leicht zu gefallen thun, und gegen seine Stände mit allerhand praecepten beschöhnen. würde, sonderlich, dafern Franckreich e Spanische Niederkände nicht angriffen. und also salvis Tripli foederis verbis- et wird, still geseßen werden kan, au Ex etwa zwischen Franckreich und Holland einiges holländischen privat-interess orti wegen Krieg entstehen, oder Holland dem aüserlichen schein nach Ursach zum Kriege geben solte. Davon auch oben § 13. dem Getrifft, vnd andern Holland der Tripel der beyzustehen. (41) Welches theil aber der alternativae wahr, ob der König in England mehr qvieta als rebus novandis apta consilia führe, ist facti occulti in animo consistentis, und schwehrlich zu errathen. Es wollen etliche anmercken, daß der König in gefahr herzhafft und genereus ein, der ruhe aber aliquanto solution sey und als dann würde er auch so große Lust zu neürungen nicht haben. Zu dem komt, daß er ohne Erben noch zur Zeit, und allem ansehn nach einem andern mit seiner g efahr vorarbeiten würde. Andere aber halten dafür, daß der König nicht vergebens einen so scharffen blutigen Krieg mit den Holländern angefangen, und mit solchem ei fer continuirt, er wüße secretas causas, entweder seinen unruhigen Unterthanen zur aber zu laßen, t, einmahl sey gewis, daß der Krieg mehr vom Hof als parlament hehrkommen. Wo dem also, so sey der König ja ruhe-liebend und schläferig nicht, man wiße wie sehr er sich seine Frau Mutter auch nach empfangner schlappe zu Francreich verleiten, und von d er Tripel-allianz abhalten laßen. Daß Man und weil die hofnung gehalten in er hrer Frau Müller fusstapfen zu treten und die Douurische Reise nicht vergebens gethan caressi das ohne das delatione arbitrium und sonst mit den bringen, sondern auch von dergleichen zu denen Hildener bürgegen versuchet wird, ohne allianz a` part eingangene Bündnüß ja nur defensiv ist, da ein theil aus ihnen von einen dritten Sibe dem man dazu nicht Ursach geben, denn dieße conditig steckt in solchen foederibus ipso jure ange- griffen werden solte, einander bey zustehen, oder aber Franckreich zu gefalle zu seyn, oder sonst etwas, gehabt haben. ( Et. 21.