# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068779:0243 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068779:0243?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 4 # Folio 122r, page id 00068779:0243 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068779&page=243 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068779/jpgs/default/00000243.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 39 lines, status machine # Lines: 39 recognised, mean confidence 0.88 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. so eg Unt er eg 20 c in 2 in 27 scheid unter den Herrn nicht gemacht wird, unter den Gesanten viel weniger zu machen, daher weil die Herrn Principalen in Persohn (in puncto der Oberhand des visitirenden) nicht unterschieden, so soll vielweniger bey den Gesandten ein Unterscheid gesucht werden, allein darauß folget wie gedacht nicht daß der unterscheid so unter den Gesandten nicht ist, auch unter den Principalen e nicht sey, das ist zu sagen, Es folget nicht daß die Gesandten wie die Herrn unterschieden werden müssen, massen wie bald ferner beym 3 postulato lit. E. erwiesen werden soll allezeit weniger Unterscheid zwischen Gesandten als zwischen Principalen gemacht wird. Und folget also wenn gleich die nicht daß wesen denen Churfürsten allezeit, da geben hätten. dann sine aliena: so habe der observanz anheim, stellet th estellet wird, ein gleichmäßiges unter den Gesandten geschehen müsse. Das zweyte Postulatum wegen des Praedicats Excellentz anreichent hält man für (C.) bedencklich, daß Churfürstl. solches Praedicat denen Fürstlichen Gesandten zulegen solten, sondern daß es lieber in statu quo, und bey deme zu lassen, wie es Ihre Käyserl. Mayest. allergnädigst resolviret auch so würcklich observiren lassen, gestalt dan die Churfürstl. diesen Titel von denen Fürstlichen fort an begehren, wen aber diese damit an sich zurücke halten solten solches zu dissimuliren, im übrigen aber wegen dessen begebung sich e