# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068781:0005 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068781:0005?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Würtemberg LH 15 # Folio 3r, page id 00068781:0005 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068781&page=5 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068781/jpgs/default/00000005.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 64 lines, status machine # Lines: 64 recognised, mean confidence 0.89 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 41) Denn weil alles beysammen und gleichsam unter den augen des Fürsten ist, so kan nichts durchschlupfen, man braucht alles, man nuzet alles, man mercket alles, man durchgucket alles, man hat alles gleichsam an der Schnur und in der Ordnung. Wie wohl nicht ohne ist daß die Handelsleüte nicht gern bey Höfen seyn, theils aus furcht des Bürgens und aufnehmen, so sie ihm vorgesezten nicht leichtlichen Hnig zum hohen ausfangen, es meiste usum in die chartu gepallet werden und gewicket werden, was müße sie bisweilen das Land rupfen. (§. 42.) Jene furcht nun ist rechtmäßig, diese unrecht. Denn nicht ohne daß keine handlung sondern grünen kan, wenn die obrigkeit so wohl als ein kömfmann guthen Credit heltz uns unmahlen vergleichen werden, inweder die handels leüte mit übrigen verschonen, oder fast richtig halten, damit sie auch bey andern credit erhalten, und den orth nicht beschreyen machen. doch aber viel wencher kaufman sich deren paßeien und gern an seinem orth. aßen wird, da ein hof ist, als mus almählig der hof dahin gebracht, und nicht allerdings dahin gebracht werden, bis der handel gänzlich in seinem gang ist. (§. 43.) den wie zu d n ist unrechnung §0que Imperato zu leignen, daß sie guthe Ursach dazu haben die s sich aber selbst geschachte. Nun wen man ihre handlung gewesen einbreche würde man offtmahls befinden, daß sie nichts anders in der that, als eine conspiration mit den ausländern sey, daß ihren bey dem Leibniz des zu stagen. Wiewohl solches nehm theils aus P gewohnheit, nicht aus bosheit geschicht. Denn ieder treibt seine Nahrung wie er dazu erzogen, solche gefunden, und gelernet. Nur der Obrigkeit will gebühren en für die hände Justel der danck ein lochen und den überschlaßen machen, ob diese Kaufleüte soviel oder Geldes werth ins land als hinaus führen. Welche scharffe auffsicht auf Commercien gewis nicht beßer geschehen kan, als wo die s Hof und Kaufstatt beysammen ist. (§. 44.) Zu dem wo der Hoffstatt ist, da wird viel wahre verbrauchet, wo nun eine große Consumtion ist, da soll billig die Handlung seyn, so materi an ein ieder hand schaffet, welches dem so wohl dem Hochg. als der Kaufleüten zu statten komt, demnf weisen dergestalt nicht etwa anieren hofffallen in die hände stehen, und ihm den Nuzen laßen, oder vom wämer einzeln allesberg ich und thun mus, den Kaufleüten dieweil sie dadurch als bald viel ihrer wahren verthun, und dafür ein Stück baar geld mit einander bekommen (wie denn allerdings geschehen mus) so sie wieder anlegen und damit nuzen schaffen können . (§. 45.) Zu dem ist clar, daß die statt so den hof hat, großen nuzen davon schöpfe, und ein großes theil von baaren geld des Landes an sich ziehe. Solcher nuzen nun soll b illig keiner andern gegönnet werden, als welche wiederumb den grösten nuzen dem lande bringet, welches denn keine mehr als die Kaufstatt thut. (§. 4 6.) Es ist ja nichts allerdings dem Lande und Fürsten selbst nüzlicher als des Fürsten gegenwart, dadurch lernt er seine Unterthanen kennen, ihre clagen anhören, ihre haushaltung, nahrung, angelegenheiten, bedürfnüs, noth nicht nur glauben, sondern auch sehen. Die Unterthanen hingegen werden desto mehr ihn nicht allein zu ehren, sondern auch zu lieben bewegt. (§. a° 47.) nach dem nun aus solchen allen gnugsamen zu in iedoch mit obgedachter Cautel) beysammen billig seyn sollen, so ist noch übrig zu en erweisen, daß die Universität von Rechts wegen nicht dazu gehören, welches namlich wunderlich fürkommen wird, der das geweine principiis nach Elenbitzen Universitäten an stillen, ein orthen seyn solten, damit die jugend von ihren studien nicht abgeleitet, verführet und et verseümet werde n h tiren allein die wahrheit zu bekennen, so ist nichts mehr an der bisher gewesen, und müehl allmah leibnüsselben und anzude soll erwegen der sondernden Ursach als die eben diese Regel so annoch ten Münchswesen, ihnen ruffnung haben. Denn viel bey nacham der Universitäten fast alles gelehrsamkeit allerlegt michs ausricht zu sagen ein monatrum etwas generaliis gewesen werden kann. wunder, daß sie auch ihre sachen münchisch angestellet, so aber nume o af