# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068781:0008 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068781:0008?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Würtemberg LH 15 # Folio 4v, page id 00068781:0008 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068781&page=8 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068781/jpgs/default/00000008.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 45 lines, status machine # Lines: 45 recognised, mean confidence 0.90 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. n. (§. 14) Denn die Hauptstatt soll billig umbten im Lande der seyn deme den nuzen vom Lande am besten haben, und wiederumb am besten mittheilen, der nicht überall lichter gegenwertig seyn, die handwergsleüte aus mittliegenden kleinen städten beßer hinein arbeiten, die bauern füglicher das ihrige zu Marcke bring en, und das ganze Land bey gefährlichen zeiten seine zuflucht dazu haben mög e. (§. 60.) Ferner soll die Hauptstatt an der straße und ordentlichen passage liegen, da die Posten durchgehen, da die neue die aufgerichtet werden, denn durch dieses mittel werden die frembden desto mehr dahin gezogen und gelocket. (§. 61.) Schließlich soll die Hauptstatt an einem Strohm liegen, theils damit sie desto be ßere zu und abfuhr habe, theils dieweil durch einen strohm an den fortifications- Kosten auf einer Seite, viel ersparet wird et . (§. 25.) Welches alles denn in Herzogthum wagt, dem von Canstatt für andern gesagt werden kan. Es liegt ohngefähr im Mittelp unct des Landes, die Posten und straßen gehen da durch, der Necker der das ganze Landdurchs-kündet würde, das kleinen vorzufinden, daß man sein begrünfftigsterben künfftigkeit bekünden sollen, da ter zu Hailbronn schifflich. So ist der orth weder von Stutgard noch Tübingen weit entlegen, daß also beides der Hof und die Universität von nicht en dahin allgemählig sich übersezen läße en), Allmahlig sagen ich damit die Kaufleüte anfangs nicht abgeschreit, werde wie §. 81. zugedachte, wenn sie erfahren, daß der Hof. Dahin könen en soll. Wie denn auch sich leicht mittel finden laßen, die jenigen bey und ungewalteten zu befriedigen, welche berechts zu Hübecken und Tübingen wohnungen und bürgerliche Nahrung haben. Welches denn durch übernehmung solcher verständigung zu bringen und vergebung, hergebung holzes, steines Kalck und ande er materialien füglich geschehen ka n. (§. 64.) Ob nun zwar eine solche hauptstad in ihren rechten flor zu bringen viele jahre gehören werden, werden dennoch ihrer hochfürstl. Durchl. als stifftern, urhebern und fundatori dieses palladii der wohlfahrt des ga 16 zen Landes solches ihre Nachkommen ewig danck wißen, und die ausländer zu minder werenden rühm nachschreiben, der das nicht aufmehmeh und wachsthum derselben statt mehr und mehr die flügel schwingen, und in diesen mansprechlichen Ehngewandmenten sich regen wird (welches zeitlichen dingen das höchste ist, so eine hohe Person sich nach ihrem tode wündschen kan. Dieß ist das einzige mittel sich noch auf erden unster lich zu machen, in seinen werck, in den herren und kummer seinigen zu leben, das Land in sicherheit, die Commercien in stand, die studien in den gang des Nüzlichen Gebrauchs, alles in eine nähere verbindung zu bringen, endtlich den Nahmen eines Herrn, fürsten und vaters völlig zu erfüllen.1 3 e fuit mense me je 1669. G.10. L. ad negata Dn. Habbei