# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0191 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0191?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Preussen LH 19 # Folio 85r, page id 00068782:0191 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068782&page=191 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068782/jpgs/default/00000191.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 48 lines, status machine # Lines: 48 recognised, mean confidence 0.86 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. bei zung en en le der en wißen und der selben es sein in aber Alles sehen. 2 an Ihm iner ietatis der Obsern son diren, daß alles vorfallende ordentlich abgehandelt und gründ lich untersuchet werde, sich bemühen, daneben auch was andern Societates gutes praestiret, einführen und C rosequiren, wor in aber gefehlet worden, solches vermeiden; Was bey ein und andern vorfallenheiten dieser seiner function Er von Unsern angelegenheiten etwan erfahren möchte, zu Unserrn praejuditur niemanden offenbahren, und im übrigen der von Uns der Societet gegebenen Instruction und ferner g etwan dabey einzuführenden Reglementen, so weit es Ihn angehet, sich gemäß bezeigen, auch darüber halten, und end lich sich also erweisen und betragen soll, wie es ein eingetreü en, capablen und zum besten der studiorum, wißenschafften und Künste arbeitentem Praesidi Societatis scientiarum eignet und gebühret. Unher gnädigstes Vertrauen auch des halb zu Ihm und seiner guten inclination gerichtet ist. (§. C Vor solche seine Bemühung und zu Bezeügung Unserer beson dern considération, auch zu seiner Vergnügung haben wir nicht allein gnädigst resolviret, ihn als Unsern Geheim den Justit. Raht und andern Unsern Geheimnden Justitr. Rähten gleich zu halten, sondern auch ihm ein anständiges tractament, zu determiniren, und überdiß, neben ersezung der pro C Lüblico zu Unsern und der Societät zweck bereits angewen eten und noch anwendenden kosten, ihm andere gnaden und emolumenta nachgelegenheit der von ihm verhoffentüch