# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0268 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0268?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Preussen LH 19 # Folio 123v, page id 00068782:0268 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 122r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068782&page=268 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068782/jpgs/default/00000268.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 71 lines, status machine # Lines: 71 recognised, mean confidence 0.79 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. fangenden möglich seyn conservatis observatis, alle diese Nachdracht einbrader ine Wißenschafft, welches anseren Teutsch- unde Wilhundert jahre gefehle. Nun aber conversiret. Alles unter der bey meinen des allerdurch zuchtigsten Königs Friedrichs unsers andren ihn herrn, welcher die kleine zu seinem glanz und ewige Nachricht thun erlange solchen großen Schaz dem Teutschlande sub sonderlich aber in seinen Lande zu introduciren, maßen unterdeßen Glorieben standen und leidung ihren so leicht anstatt zu verstehen wollen, daß denn alle meinung solches wenigkeit durch ihreten sic alles nach denselben in stande kommen kan. Es ist zwahr sehr gangen mit den fabri Weil ihr Mit gelder ohnrecht disponiret worden, auch ohne bedacht ob der jenige so sie empfange und gebührend abgegen können, weilen hier etwas frembdes, und noch in keiner erfahrung gewesen, es würde auch in einemen zeit also verbleiben, wenn s die fundamenta nicht beßer angelegen worden. Be ehr, E. A. wie kennen die fabrique beständig alhie angeleget, wie en besellen laßen Mt erfahrene die sich nichts angeben, entsonderlichen generali da sich zu bringen. uthes gr trachtet was ein guten vor wahren täglich außgemelt, Länden gehohlet werden, und rangbar sind, die so und keine andern mußen die entieremende altegen, denn muß hie und nächst gesezt werden bey wehren trin daß der debit als richtauber als die fabrijpen schreiben; deren anfang nicht werck iiret, ob sie auch etwaße anlegen wollen, wo wird, so weit in der quiliät den Leiben als nur dem Anzeit dergaden, der schötzte, der käme, harnach, wie Er und stähle, nebenst aller darzue gehörigen, deütschafften, welche weilen solche hazarde nicht gebrauchlich die onversa und Franckreich haben kommen lasßen, so man aber ehehero von dem aufschafft selbst nöthig dergl und in einem jahren preißdenn arbeiten vermietgedient werden kan, in auß diesem Engul werden alle gedencke se und Courante worte beßerlich beschreiben und dergestalt in schwanzen r werden können wie in Holland und Frankreich aufmahß einige seiner stück wahre zu Ehe wollen. Zu en Sicheners auff die gerebtschafften und arbeit halten, schlecht seyn wird. Allein die inspectores, Wolffen au gleichen mein unterschieden und bewegen möglichen zuweisen, ende gewiße helschen und Clage angehn ges und dadurch die approbirte wahre bekand gemacht werden müß. wenn es aber an saecipulusisten und Entre peraturis fehlen solte, wie würde es anzusamlen R. Das gewiß, als mir drüsigen mit denen usus rescriptis ad interpretu originem omni die die gewiße. Wie bey und muße dienste bey erwehn, solche dinge in einem schon vorigen Posten zu bringen, weilen wac olches wohl erweisen. Wan ich es aber fast oder worden. Ich nun alle scheine Manufacturio dinge, den en selbigen zu helffen da doch vermahlen künnen so keine damit darauff verstandet, auf den bischeil nota wären den end und Northolern zu beständigen, wie dann ein tandt von ne worth gnug wenn solches zu praestion. Weil man aber so eine kenigl. mit gar nichts ieder als wie nothine catalogue zu geben bedießen, so ist dieses verschwerdung welche einige richten. Die Sachen seine so inzo wur welchen in Sorten arbeiten stehen, solleben allzu mein gnugsam seyn sollen, soll verreget auf den rechten fuß gesezet werden, daß sie ist sie leibn, debitiren könne le nachgehende sollen sie eine theil von den Studen der Northabunden Kaufleuten, praejudicatiren sey stehen, privilegio aber in große obrijeren von Sr. Fürst. des Landen sich außzulassen, die sich nur theils und unser Sub Landes onsumiren können; darinnen allen Sie vorfrembelt, die vorzum haben in deren ermangeln ollen frembde und in der Eysbriefe stehende am talesten hindern geschrieben worden, und mit gewesen in die Bibliothec verstehen, deren sich eine große anzogen sondern ander zweise fischen werden o wen dieses allerwohl von Garten giengen solte die wahr an dem flückkeit und finde der gemahlen pripla, daß man in Specimam zu Erdeutsch dem solches hat man schohn gefahren, aber u ar o die rechte scriretur im lande geschehen wie ander etwa Schweiß aber der apparentum wird etwas besonders erfordert ward mein sattinlichen entrepreneursem Testamentum Erstbar solches alles wenn des ankaufft auch Wegen des dazes und Raums in seinem lageßen habe. Daher die inspectores von e nöthen haben, weil es in die Mechanico längst demselben zu dem H. g. H. es Ersehet nicht proposten häßen, aber in Anzeigen machtiren, ohngereuliche apparenz der Herzoglieder und würden auch soviel. Mit d wegen eheten Nuzen haben, wenn alles reussirte. die machinen wieder bezahlet werden an einem seze großen Nutzen an baaren einkommen, so zu den Hemel Schulden oder der recise gewördmet werden könde, welches aber nach ein paßen, vmb erfolget daher solches dahin den execution, wozu et scis, ombrage und andernen geben köndte. Aber wegen ander Landes der halb genießenden ein kaufft, vorzufinden (quaßt das große Land seines Königschaft mir die menge des Unterthanen die contention und den debit zwischen waß manchen die angenzenden Länder bey von der guthen ordnung und tüchtigen wahren sich nicht so wol gegen bedienen würde über die gratio eine Primam materiam