# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0277 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0277?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Preussen LH 19 # Folio 128r, page id 00068782:0277 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 129v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068782&page=277 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068782/jpgs/default/00000277.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 50 lines, status machine # Lines: 50 recognised, mean confidence 0.91 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. oppraestirung, denn solche kan zwar gar wohl hie zu lande geschehen, und wird in der that geleistet, aber eines inden Entrepennes oder werckmeister gelegenheit leidet es nicht, sowohl wegen des schwehren ankaufs, als auch wegen plaz und raums in seinen Hause sich mit allerhand die Münftliche Mün- nationen zu beladen. Zu geschweigen e h l auch daß seine Wißenschafft sich nicht allemahl r Erswecket, daß er dieselbe angeben oder anordnen könne. Daher weil es in illo die Mechanicum laufft die Königliche inspectores dafür zu sorgen halten. Und würde zweifels ohn die apprestur sich wohl bezahlen, und die Machinen wieder bezahlet werden 6 müsten auch Schauers gehalten werden, auff die gerathschafften und arbeit acht zu haben daß kein unterschleiff noch betrug vorgehe zu welchen ende Gewiße zeichen und bege angehenget allerdicanderung müsten, die privileg approbirte arbeit zu bescheiden, bekand zu machen. (§. die führung und den Verlag der manufactura selbst betreffend so wäre zwar ein fonds von 50.000 thl. gnug alles zu praestiren. Man will aber Königl. Mt nicht eingerathen haben, sich darein einzulaßen, auch nicht einmahl wie vor diesem durch verschuß oder andere geld aniezo die Embrieperemenschnis, hat unter die arm zu greiffen, weil solches ch gemeiniglich mißbrauchet worden; Sondern es ist gnug, daß König privilegia ertheilen, und die Contre premeurs manuteniren, auch ihnen sonst durch die processores auff alle weise mit Rath und that zu lassen laßen. Nicht ohne ist daß zu der zeit, da man die Entrepteneurs mit gelde geholffen, die Sach (in einem jahr zu wolte d stande zu bringen gewesen, und damahls ein concursus solcher Leüte. Weil es aber an rechter anstalt gefehlet, und viele der Churf. D nüzlicher als geld