# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0313 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0313?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Preussen LH 19 # Folio 146r, page id 00068782:0313 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 147v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068782&page=313 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068782/jpgs/default/00000313.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 60 lines, status machine # Lines: 60 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Weilen vermuthlich die neuliche Feüersbrun eine guthe Verordnung befördern möchte, so hat man der lezt übergebenen Schrifft zu folge, von wegen der Societät der wißenschafften, das auff Königl. allergdster concession gegründet. Er bieten wieder hohlen sollen der hofnung daß ich daß nehmlich auß eine gangensprächen anzuthaffen viel wegen deren anschaffung zu anschaffung und gebrauch nöthiger Schwampensprüz und wegen laut seine zu gefahr man mit der societät r communiciren werde. in dem aber nicht ohne, daß ft, daß man also damahls das teüer ihrer hand möglich überhand nimt ehe her reich man durch die gemeine anstalt zu hülffe zu kommen, wüglich men; fast verwillig kommen, man l man einen Vorschlag zu thun, sich schuldig befunden, vermittelst deßen privati nach belieben in ihren Haüseren, mit einer anlage ein vormahl von en etwa 200 thl. mehr oder weniger, nach dem sie sich angreiffen und prautionniren wolten, in er guthen theils selbstretten köndten. Und da man l sich offt so viel auff meritas und ornament wendet würde mancher wohl habender unscher dergleichen nicht angen haben; denn auch zu haben. Er aber einer solchen anschweiffens ohne an den angen haben; es wird Er habe einer solchen auffschafftung ein e Hauses einen Zutraths-Verwunderung der bey dem wartiket auff Königli befehl vor die societät anbauenden gewesen werden. sond et, des die Verst Es beseunde solche privat anstalt hauptsächlich r reserviren, oder wusterbahren so allezeit vorzuhalten, dazu gehörigen pump in einem wi worten, ihn wenn er erschafft aus dem brunnen wieder zu fallen, benebenst einer finden mit schlänchen, vermittelst deren das waßer in alle winkel des hauses zweifeln und zu treiben, womit nicht allein das feüer; so in denen halb man dessen gewahr wird in seinem Haupt siz anzutreiffen der bey den 2ten 7 selbst nach gelegenheit zu hülff zu kom im nächsten nachbarn auch Marti 1627. n 6 Martij 100 und köndte bey dem haus so bey ihm zu behuf der Societät erbant werden werde er undert