# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0427 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0427?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Preussen LH 19 # Folio 203r, page id 00068782:0427 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068782&page=427 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068782/jpgs/default/00000427.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 92 lines, status machine # Lines: 92 recognised, mean confidence 0.88 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Hanover Nachdem Seine Königl. M1 zu Preußen vermittelst einer Neüen verordnung gezeiget, daß die dero Societät der Wißenschafften in einem florirenden zustand zu sezen, allergnädigst bedacht, und zu dem und einen von dero hohen Staats Ministris die sorge deswegen aufgetragen; so würde an seiten der Societät umb soviel mehr dahin zu trachten seyn, wie diesen königlichen absehen gemäß gehandlet werde. Des zweck diese . Die societät ist, daß feine und Nüzliche entdeckungen herfür bracht werden, damit das gemeine wesen davon unzenschöpfen, und der Königl. fundator diret Vergnügen haben möge. Es hat aber bisher daran zimlich fehlet; in dem meiste in der unterschreiben bisten die meisten von dergleichen nicht zu hoffen. sondern aber anzunehmen, von denen etwas geleistet werden recipit, wo reden, müßen köndte sich daran wenig gekehret. Daher der praesident theils mit vielen bitten und erinnern, theils mit eigner arbeit es kannen dahin gebracht, daß einige Miscellanea so leidliche zum Vorschein kommen, worauff der handwerg worden, scheinet auch anstalt, scheinet diese Zuschafften anstalt ist der Ursprung halbst selbst selbst, und sondern sich aniezo hir Her an d ermüth, daß man sich ab schohn ohne Grund einge wenig nach der Societät. icht sonderlich darauff, ob das jenige so ein besten verordnet det, Königl. mit fragten so derselben bracht würde der nicht und der societät etwas recht sich hoffenes zur werc und verwilliget d versichert, daß König hierinn rsaz beständig verha gefaßenen hochloblichsten verbleibe, wiewohl l we zu tage legen wollen. Das sehen beßer erreichet werde und Damit aber solches bescheine, so ist man n seiten der Societät schuldig in unterthänigkeit vorzustellen, was dazu dienlich oder nöthig zu eyn scheine, und dürffte es untersächlich auff zweyerley ankommen erstlich, daß die Königl. gröste verordnungen Vors andre daß noch ein und anders seyn von neüen anderwehnten weil es angelegenheit verordnet werde. nach Verordnungen o viel nun die hand habung der betrifft, wäre nöthig des citation von Printzen ingkehen wollen. Von dem Königen diplomatae fundationis, Königler lustration und einigen Königl. etiam extensionibus, wegen des Calender wesens, der Feüer Speizei und der und zu überlegen. Constructur der Maulbeer-baüme etc. damit D. Exc. überlegen könne, was dabey n theils und weilen Königl. Mt in erwehnter instruction allergdst verordnet, der Glieder der Societät er gewegen, sowohl den s andern zeigen bey man mit dieser Probe zu zeigen was Membr eigentlich verlanget werde. damit künfftig in ein und andern orth dergleichen bey zutragen beclagten seyn. müße sich deßen mehr auschicken möge. bildet Königl. M. n. F. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. D. societät wenig an, und achteten nicht ob solche und wie Sie bestens zu stande zu bringen oder zu ver beßer