# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0436 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0436?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Preussen LH 19 # Folio 207v, page id 00068782:0436 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 206r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068782&page=436 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068782/jpgs/default/00000436.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 117 lines, status machine # Lines: 117 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. desgleichen auch die Teütsche und sonderliche Handeben Histori zu untersuchen, wobe dienliches zu erinnern, sonderlich aber E. M. H. selbst eigen erleucheten allehrsman ihre einen wundschen vollständigen und Römische wolte auch zu haben, scheinet wie fermi ad Judinem Historicorum zu gelangen iedurch die vermittelst erkentniß der wither auf die gottes muß der Sachen künste anstund handwerck selbst befördert würde; und besuchen wie zu behalten, daß wo nicht jährlich doch alle 2 jahr ein novum Volumen miscellaneorum ex actis societatis zum Vorschein kommen möge. solche wichtige vorhaben zu bestreten, will man in geringsten Eifer ein gedencken müßen, iederum auch nachzunehmen, caulends verstanden, nicht beschwehrung feiffen, sondern lauter Mittel chafftigkeit einigerorderley erfordert, daß in gnaden geruhen dero gdste confessiones nach dero hohen worth zu Mainstriren, vors 12) daß Sie noch ferner Dergleichen vortwill. G. 13, quod 1. so brauchen so E. M. nichts als nachdrückliche man auch hall nachdem er gesehen, daß unsersondenwerck zu reussiren begiaret, uns in das privilegium einlich mag denn E. M. güther und das werck an. C e ordre kosten, und die dem publicis nicht allein nicht beschwehrlich, sondern auch fürtiglich hierzu wird Cammerwiederrechtlich ziehen wollen, auch sich an die gegen Universi fratores nicht gekehrt, aber nicht wohl dussiret, weil es an gutherent gefehret, daher wir omperi in. Verlangen daß die schnungen die er besam laßen, aus secundum tensoen privilerei; zu beßer auge wiesen werden, wie in specie nöthig wäre. daß M. einschungen gelehrten Menschen in Ober eütschland schicken) die alten origines das hause Zollen, welches eines der fleißen in Teütschland zu untersuchen der ve Nun habe bin ich auf eine invention kommen, der Mayel e verhindert, daß es Hr M. H. Vater und andere Potaten. Daher mit der Seidenhut Chur nicht reusern können. Nehmlich sie haben alles durch baumethun wollen, welche aber nach viel ihren erst in Freünd seyn zu gebrauchen. Ich aber habe Rathsam befunden würde oder hacken gezülegen, welcher gestalt, die blätter o hat im andern jahre zu kr. sen. Und sind wir will irt wenigantz bin Berlin mit einer lebendigen zu umbhauen, wo durch s. M. ährlich etliche wo thl. an hohen und arbeitliche Erbscheh zu deren verdammen aufgehet, erst von können ferner ist haben E. M. gesetzet. Dero Societät als der Cläger die minfahrung und besorgung nicht gebraüchlich an gnaden, durch ein allezeit praelegiren nuhm wenig zwar zwar, daß hierinn man so wir solches nicht so wohl soll es sein und aniehung wieder, die ihrer haben der Stipendorum redit seyn, daß dadurch junge Leüte der nachsionibus ritibus bis nach China beqvem gemacht würde d. Phropay und am vero et puriorem fidem. inzwischen laße atibi der Miscellaneo gehindert werden, welt der locetaten sie hierinn zu secundiren nicht annehmen wollen, dardoch die sach, die sache nicht besehen, als durch den generalis gesehen kan. Nachdem also solch obstaculum citiert kan Die societät nicht umbhin E. Ml. umb manuten und wird alle Bertingensium angelegen sey. und verlange daß in die nächste ander andern die beschreibung di sach die F. M. und de Hause kundt bin, gewesen. Concession zu bitten, denen daß durch ein Schrifftl. resolution. M. h. H. societät dabey zu calamten, und ordre geben, daß iedermann sich darauber achte nehmmehmlich nüzigen aber. des rechten gebra nur durch sonderlich die continu welche artes Mathematicas et mechanicas zu bestiren, et der rechtschaffenen Reiner sprüß dergleichen in E. M. Landen noch sich eben e raisonnables und r arbeit eben werden, nehmlich des Canals, so die S mit der oder und fusparen Rath con alteris non posse was möge Medica betrifft, so ist unter andere dieses in Vorschlag kommen, daß H. M. in allen der Landen eine große anzehle nostra haben, welche theils von E. M. ohneds von communibus, theils von privat giret, so der s Churf. ausgefuhret p. S. P. aber ver g zweiße ich nicht incombrati nckelare e transchaffen ründischischen, aber alle ist |:Elers:| M., der obriste Patronua und Ihrer Ministros. nur ist. Dießer daß reine negligiret vie leiderunge redet, wie über die appendiati wegen fur protectum aufgeriße maße andre Generalat, wie ein Epi h gewesen werden, köndte zu an wac fror alienia herfür ziehen, und bequemmeten, und beystand sezen. Die f. M. und den publico nurhahr dienste zu vergehen. Wie denn und golfen will