# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0445 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068782:0445?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Preussen LH 19 # Folio 212r, page id 00068782:0445 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 211v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068782&page=445 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068782/jpgs/default/00000445.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 41 lines, status machine # Lines: 41 recognised, mean confidence 0.90 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. möchte 6 jemand segen jemehr Brandteweinge brandt wird jemehr hat der LandesHerr Reve nuen, und jemehr das Brautewein brenncken be schwehret wird, jemehr scheuen sich die Leüte und laßen, solches unterwegen, solcher gestalt wird des Herrn Interesse geschmackert; Allein dieser Worwurff fält gleich von sich selbsten weg, denn wer sonst Brandt eigem gebraucht, wird des jährlichen halben thaler willen nicht auff hören, und wer da erst anfangen will, wie sich die 12 gr. nicht schrecken laßen. lbst zu erwegen, daß solcher Baron einkommende nicht etwan einem particular zu komt, sondern einer Societäet, welche all ihr verstand und Vermögen dahin anwendet, daß dem Gemeinen wesen durch n die Künste und wißenschafften auffgeholffen werden möge. Solchemnach hat jed weder als ein Glied von c dem Cörper der Republique sich des jenigen nutzu erfreüen, was von der Societät nützliches erfunden und angegeben wird. Welche, Gottike alleine ge¬ ung wirt jedweden der dazu contribuiren soll ab zu halten, daß er darüber nicht zu mie einem Ursache habe. Möchte einer von solchen sagen, wie aber kommen wir Brandteweine Brenner dazu, daß wir S eben der Societät zu hülffe kommen sollen, sie müßen aber wißen daß das Brautewein brennen eine Chymische Action billig ist also, daß von dem Vor theil den sie aus solcher Röhmischen Action wi hen, ein so weniger erlegen zu Untersuchung der Geheimniße der Natur, auch selbsten durchder Chymie. r e 8) das Commissariat möchte einwenden, dieses wa re eine Caution auff art der accise, und also zur Commissariat und Kriegs-Cassa gehörig, und n was habe solche Casse mit der Societät zu thun: hier