# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068783:0053 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068783:0053?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Sachsen LH 20 # Folio 27r, page id 00068783:0053 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 28v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068783&page=53 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068783/jpgs/default/00000053.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 102 lines, status machine # Lines: 102 recognised, mean confidence 0.76 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. x, tunc Wir Fridrich Augustus von Gottes gnaden etc. vor uns theil zu seyn; welch Müsere Erben und nach kommen an der Chur per thun, bund und zu wißen ist nachdem ß wir zue dem Beclagten auf seine drucken das se von angetretener Regierung ho uns allezeit angelegen (so leichtend) wegen das dienst zum gemeinem besten in cläg Zierde müße Lande, und insonderheit zu unmasci guther Studien, Künst und wißenschafften gereichet allmahlig zu befördern, und zu hand haben: So haben wir Uns endlich ohngeacht den schwehren Zeiten entschloßen, nach den exempel an den jungen andern Lande eine Societät der Woh und solche mit einem auch ansehnliche Lutherum anstlichndigen Commissionen, und gleich heidige so zu begaben, dabey aber also zu faßen das Lande, das Landes: daß das wir offt sich das daß bald etwas nachdrückliches aus ße gottes seyn sonderlichst etwas instr ist materia mächtig verdamlet, sondern auch noch g unterlaßen; dieweil sondern auch d gep icht haben, sondern numüglichster maßen im Weit ortus schrifften werde, darüber man durch Gottes seegen, sonderlichst die frichte davon genießen. haben demnach nöge Wie wir dann Krafft dieses unsers offentlichen h. Wohl bedachten Muth diese Unsere Societät, der Wißenschafft diplomati will g eynet, auch ihren feyerlichst auffrichtig gelegen- und fundiren, sie mit einem praesidlensem so t; und andren gliedmaßen auch dieses Kirchen a t, so denn der teüte Reichs d worten. (§. 15.) Es ist versamlungsplaz, und andere beqvemen g gelegenheit zu conservatorio, laboratorio, Bibliothec io Theatio naturae degentis, nothigen instrumenti allen requisiten versichert, oder im übrigen vmb versehen werden, oder doch die Mittel dazu geschrieben wollen, das objectum dieser Unter Societät der Bischoffe soll ganz unbehrgehet seyn, und also sie dazu durch daß natürlicher recht zurechnüße geschickt werden müßen, und wie den angehen sollen seyn solle, daß ch zu unterschaffen sich zu verstatten, sonsten aber auch würde, denn auch mehr denn entschlagen möchte, daß man ihnen herrn Beclagten z e in gericht seyn. heiligatem zu gelangen; also nicht allein an i, nebensadtlich oder profession und facultäten ämtzigen, sondern auch an ein und andern ansehen müßen. Nun solte sich dahin trachten, daß was bey Die studier und ingenia in unsere Erblanden auch Gott lob nicht wenig blühen deren curiosen der gemüths zu bringen. (§. Göttlichen Herr en eine Städ ferner zur t die worte ende ihn laßen. Die vom Müßiggang abgehalten, zu guthen erkundungen und richtigkeit Nahrungsmitteln aufger münter die H. Ludnigkam und H Menschen zur Ehre Gottes und eigner Wohlfarth mehr und mehr erbauet werden Können Die darvon herfenb. leuchtend in vim Sancti praigmaticae perpetiae Könislich Buchs erschiedener ander fundirte societäten oder so genant gravemque objecta zusammen fast. 27.