# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068783:0065 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068783:0065?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Sachsen LH 20 # Folio 33r, page id 00068783:0065 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 34v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068783&page=65 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068783/jpgs/default/00000065.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 93 lines, status machine # Lines: 93 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. an Stadthalter und Geheimte Räthe Praemissis Pemittendis Hedr. touchten de la proce Sachs Nachdem Mir uns entschloßen, zu folge der Neigung der wir allezeit zu in gnaden itändige studien spüßen laßen eine Societät der Wißenschafften auf erschieden zu richten, dadurch bey ihm in Ständ zu gemeinem besten gereichenden mit den studiis verwandten geschäfften, das endtlich das etwas unsern Landes-erspreßliches auszu richten seyn dürffte, So haben Einrichtung und e direction und unserm Lieben besondern B. U. von L. D. Alberti allergnädigst der und selbigen das diploma Exceptionis zufertigen laßen, aufgetragen, das der mittel erhalten und beständige bereits seyn, damahlig wird gesinnen derowegen an E. L. und befehlen Euch wie man sich sonst unsern geheimten Räthen hiemit ge ihm in allen scheinen zu diesem zweck gerichteten ansuchen, so viel in einer thunlich nußen vier den gedachten und örtherlichen zu gehalten, dergestalten und unsere erscheinen, oder anständigst bescheinen, davon leicht aniezo zu einem zu ihrer werckligkeit kommen, am förderlichst zu stande kommen, und dem genuß der von Uns vorwilligten einkünffte, der andere allerhanden unterschrän rechte praerogaziren und Rechte behaupten nach reiffer überlegung rj u. Gn. möge. Wir aber auch e ze alles das jenige so von Uns, vide gnaden bewilliget worden, thunlich billig, und heilsam finden; Andieser Sachen. und ein besonders Vergnügen, worau schöpfen der sach und andern der dienst zu seyn, dem denn auch anstalt bey w wohlgefallen gereichen werden auch Solte die Türcken unterthän, verwunderung wenn man man sich, auch ohne vor sich, oder mit der societät, iezo oder künfftig verlangen daß dienst zu seyn, daß man unseren Geheimten oder andern einig Räthen zusammen, oder nach der dinge gelegenheit absonderlich, in einem oder andern, auch zu unterschiedenen mahlen der beförderung in de r möchte des guthen Vorhabens sich anständig, wie ist unser will In mit Gottes hülff verhoffentlich Jahr Unschnicht dahin zu und das das selbst zum Haupt solchen sich zu bringen und deren protection auff uns genommen, h a eib ab quadrifft, dennoch ohngefehrtesti d s Prochte aus bewegenden bekandten Ursachen samt andern Concessionen so er gegenwärtig oder abwesend thun wird. auch dergestalt nachdrücklich und kräfftig beyzustehen und andere unsere hohe und nieder bedienten und actu m en dahin anzuweisen, damit mein stetswehrend fundo Besitz und ruhrigen Exercitio nachricht hie zu diesem Verm