# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068783:0084 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068783:0084?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Sachsen LH 20 # Folio 42v, page id 00068783:0084 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 45r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068783&page=84 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068783/jpgs/default/00000084.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 39 lines, status machine # Lines: 39 recognised, mean confidence 0.96 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. oder auf begehren der Societät als mei bra und sonst behülflich zu erscheinen sich willig finden laßen, und ohne erhebliche uhrsache dem gemeinen Nutzen nicht ent¬ ziehen werden. Solches Concilium soll annum seyn und kommen ein theil der iede personen zuablauf des jahres anzeit doch mich gut befinden verändert werden. damit auch andre membra etwa in dar Concilium gelangen könne. Was nun in doctrimalibus fürfället, kom in pleno Societatis conventu tractiret, was aber statum et oeconomiam Societatis selbst und insonderheit die fernere annehmung der glieder unser Societät betrifft, wird praeses mit denen zeitigen membris Concilii in deliberation stellen; was er aber alzubedencklich findet an uns aller untherthänigst gelangen laßen; auch unsers Stadhalters L. und Geheimb Raths-Collegii, kraft unsers dießfals an Sie abgelaßenen Rescripts, wie auch sonst anderer unserer Collegiorum, Räthe, bedienten und Obrigkeiten nöthige und nachdrückliche assistentz auf deßelben auch auf der Societät demsuchen gebührend zugewarten haben. Und da er insonderheit verlangen solte, daß einige Unser Geheimbden oder andern Räthe zusammen oder nach der dinge gelegenheit absonderlich in einem und andern, auch zu unterschiednen mahlen der beförderung des guten vorhabens sich annehmen möchten; wollen wir daß von unsers Stathalters E. und Geheimbden Rath ihm hierin gefüget werde, und die verlangte Räthe als ob ihnen von uns bereits anitzo die sache