# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068783:0087 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068783:0087?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Sachsen LH 20 # Folio 44r, page id 00068783:0087 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 43v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068783&page=87 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068783/jpgs/default/00000087.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 38 lines, status machine # Lines: 38 recognised, mean confidence 0.95 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ein leidliches davon zu ziehen. Deßen so wohl als einiger nützlicher Reglementen Einrichtung und determinirung wir nach befindung der Sache in Gnaden autoris wollen. Es ist ohne dem Uns glaublich vorbracht worden, daß der Ehemahlen favorable bûcher-handel zu einem großen abuhr angewachsen, viele gewinnsüchtige buchhändler wenig auf den gemeinen nutzen und eigne réputation sehen und sich zu unterdrückung guter werde und Vertreibung ihres undienlichen Verlags unter einander verstehen; Geringe Scribenten, sogleichsam in ihren Sold sind, zu antoren aufwerfen und mit deren ohnmus gearbei teter, übel corrigirter Arbeit die Welt anfüllen, und die Käufer anführe deßen auch im geringsten keinen scheu haben Da dann nicht allein kein nutzen geschaffet nicht, ich lichen erstillet wird, der teutschen N bey frembden zu unglimpf gereiche) sondern auch viel liederliches auch ärgerliches und verlöumbderis, ja in der Religion und Storats-Sachen gefährliches mit unterlauft. Und obwohl solchen mißbräuchen nicht auf einmahl gnugsam ohne Zerrüttung dieses handels gesteuret werden kan, so wollen wir doch ernstlich, daß unsere scietät einig einstehen darinn habe, was etwa sonderliche Grafbahres, ahnde, und von dem Magistrat iedes orthes ihr darinnen beygestanden werde. Wollen auch daß unser Ober-consistorium ihr, so offt es nöthig, mit seiner authorität darinn zu statten könne. Hingegen wird sich unsre societät befleiße dem verlag nützlicher werde befördern