# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068783:0088 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068783:0088?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Sachsen LH 20 # Folio 44v, page id 00068783:0088 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 43r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068783&page=88 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068783/jpgs/default/00000088.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 45 lines, status machine # Lines: 45 recognised, mean confidence 0.93 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ich und auch dahin zu trach ten, daß die Papier Manufactur mehr und mehr verbeßert werde. Wir verleihen auch hiemit unser Societät der Wißenschafften ein Privilegium generale perpetuum, dergestalt und also, daß die ihre oder er von ihr oder jemandt ihrentwegen verlegende bûcher, werde, Schrifften, figuren, Kupfer stück, halten schmitt, oder wie es sonst nahmen haben mag vor niemand, es sey Buchhändler, buchdrüder oder sonst iemandt, nachgedrücket, zum Nachdruck befordert, oder in unsere Lande eingeführet und vertrieben werden sollen daß Wollen auch sonst von allem was in unsern Londen gedrucket wird, es sey groß oder klein, ein sonder exemplar vor die ho h c cietät gegeben und in Leipzig geliefert werde. Es ist auch unser gnädigster Wille und Meynung, daß alle Suppliqven deren so bey uns umb bûcher Privilegia anhalten, unser Societät communiciret und deren Gutachten vor der concessio eingebracht werde. Es sollen auch Die bûcher auctiones und alle andre Auctiones publicae et subhastationes, ver¬ spielungen und von Uns verwilligte Litterien, auch so genante Glückstöpfe bey der societät angemeldet werden, und sie eine gebührende Aufsicht da rüber haben, und solches alles zu dem von uns der societät concedirten Intelli gantz-Amt mit gezogen werden ic Weilen auch insonderheit ein großes Frau gelegen, daß die jugend zumahl in den Schulen mit guten büchern versehen und dergestalt durch einen kurtzen und richtigen weg zu einer rechtschaffenen Wißenschafft geführet, also die Gemüther mit kleck