# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0089 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0089?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A # Folio 45r, page id 00068784:0089 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068784&page=89 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068784/jpgs/default/00000089.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 73 lines, status machine # Lines: 73 recognised, mean confidence 0.78 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. s gründtliche Vortheilung, daß das iezige Hamben Negeben nunwahres Crafft, quaestrium sey, 2 vor den directorse und Hohefrey unter dieses Seine Restes gehöhre B. da ich die Kayserl. impression nicht al ein h S. dergleichen f in der Griuse Executiv. dienung und an A° A. An N° 55 ist dem Buch enthalten e st die Craise und deren Electores, sonderlich obristen, nach und zu geordnete, die nacher des e es erhalten, allen Vergadrung auffß vorgebund emponnung, und allen schädlichen handlungen, derer die im Fräf. Reich sich an gleich sein recht nicht genügen laßen. Mijnern sollen: §. 15. und damit 69 ist darauff daß auch gg. et passiren M. h. Hörnigk. Hn Vollsterbung ich lediglich den Graisen mit hohen preiße Ampte 13. 14 derandum commissionis perpetuo hujus haupt kan, kan Er ein Rieus concurum aufgehen s ihres unter bey annehmung solches Amts fragen, also daß solchen hohe wurckschafft und angebehniß thun zu R. 1. si und b m da es dann auch heißet: quod non sit minima part officis degestatem Münlich tali Es mögen in urschohn weißu ainter nicht allein vor sich und mit ihrem Crauß, kurtze thun, sondern auch andere Craise anse ziehet, und mit der helffe die turbatores in Hann hälten, auch solches so gleich und bald, ungefügt kan, M‘t edio einiger andern Reichs-Fieder. Schuldes u wie man auch dinge tag ein theil nicht wieder außer des beleidigten als e hschreiben will ersondert wird, anstand und Juden machen §. 74. e h e s gegen des erlangen habens und der verursachten Unkosten Cammeri egnosciren und exempliren R. 1. b. 74. Müschen auch nicht ablaßen oder besorgniß soweits Verrichtung zu continuiren, biß die gewahr zu thünde gethan, e R. 1 De Assess. Actum und utrige zur ex sentions ordnung mit Johörige beylautender recessus. Sie mögen und sollen diese ganze negotiiren des Krieges und friedens nach ihrem Rath verstande und gewißen dirig die d. R. l. 8. 60. bz. 63 Es ist auch im Reichsabschiede verfahren, in falschlag nach M.h.H. iemand zu der handlung der Hoch Preiß. Amtreschicken wollen, wie es zu halten, daß das Kayserl. abgesandte die de liberationes der Preiß-amter und deren deputirten nicht fürsirs oder hindere, sondern daß dieß auß deputati ihr guthartten nachgemachten schluß an Kayle Mt oder dero abgesandten kriegen, und mit demselben wie hehrkommens sich darüber vertheilt, art. 66. Wie dann auch Kayserl. mit selbst decluriret, daß sie einige änderung hierinn zu machen nicht genügeret, in dem stein dero Commons, keschet vom 29. eit verwahrenen jahres folgende rath sezen laßen, so haben wir aber das hierab nehmblich die preiß duedores bereits Vermöge ihres Gü und der executiones ordnung resolviret und in §. Mr berichtet haben. Z. 5, außwunder kayserl. sonst zu verstande, dergestalt vor guth befunden et Sie ist dem regirenden WeißDirectori et Con orbey ubert des Königs in Preußen und des Churfl. zu e leben läßt unsere Kayser Commission wie hiemit geschicht, dergestal aufgetragen, daß sie nicht nur ihre guthe nach Hanover, über den und durch in welche nebenst obgedach zu unser abgestandten den Urschung etc. eine in einen andern Kayserl. schreiben de dato und dieses jahres seyn ihr. H. M. daß die in der Stadt Hamburg eingesuchet, was kömpen nicht nur zu sicherheit sondern auch zur Unterstazung der Commission nöthig. Schreib 1700 1698