# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0090 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0090?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A # Folio 45v, page id 00068784:0090 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068784&page=90 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068784/jpgs/default/00000090.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 51 lines, status machine # Lines: 51 recognised, mean confidence 0.86 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. auch den 21. Sept. dieses jahres an die passanzendiges Nieder Sachs. Christis, welches die kosten hergegeben, daß die Commission von den Gruß aus schreibenden ständen selbst veranlaßet sey Worausdenn folget auch aus den Recessi vom 25 Maji anni currenis interpretiis auch andren facitäten instructionibus und eiben clar zu sehen, daß der H. Crauß auch schreiben zu resten vergnüg nicht gewesen von ihren Craut eine und am zu des schlechgedings die Kayserl. Commission anzunehmen, Bumast da rin Recess vom 25 Maji der modus accommodi verfaßet, wie zu leichdertrifftl. Commission und beykranfiens-ordnung nachzügeh Es haben kayserl. M. h. H. einem an reden der concurrirendei zu N Stände abgelaßenen schreiben lit. 1. und folgenden wollen sich vornehmen laßen, sie köndten nicht leigung daßen erkennung offtgedachter zumahlen, sie das große abschuldem darinn gemeinen daß siehalts der Elections-Schur Eine weitlaufftigkeit oder Verzug der Ordinat stadt in ihren willigen rügestand hehrstellet werden möchte, nun ist die e Executionerium hauptsächlich auff das reiß-auver gerichte Es haben auch Kayserl. Mt im rechtsendischen frieden, und in der wirthsapulation, die pura doch reise und hohen Craiße unter appu Es hat biret und confirmiret. Und Art. XVI. ib. in deß erwehnen nach der Kayser Commissum, sonst von Schönborn in den Prece vom 25. Maji, daß ich ein neuptum circuli sey, implicite decuratio in dem er des Craß-Directori und der Ministionen Prodecip ium gedacht, und ihnen das sich proponendi außer der Ersten proposition als welche dem Kayserl. vorbehalten, zugestanden Es hat so gar auch wohl Elector Brunsvicensis zu behauptung seiner praecedenz vor andern Crauß-standen angeführet. Daß ihre Churlande im NiederSachs. Weis gelegen. Denn ob zwar sonst die praesegatio und qualität der hande bey diesen consideration simul et erronen wie solches unter anderen bey May eburg und Bremen zu sehen. raiß in keine t hujus Otto mittelius quis per pacta specialia) bedienet doch solches n schließen das Churfl. Durchl. es vor seine Craiß-Sache halten, posito nun daß es eine Christus Sache, so ist modu agendi in oberwehnten successu 1555 und der observans deter vom 25 Maji miniret, der letzt deße zu einzuerechnachtete Recesus auch vorhanden. und Hamburg da dann die frage noch übrig ob dieser Receß von einem oder andern paciscirenden theile Binderuffen, und daran abgegangen werden möge, oder nicht; von welcher Personen man vor dießmahl abstrahiret, und andere darüber c erkennen laßet.