# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0093 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0093?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A # Folio 47r, page id 00068784:0093 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 48v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068784&page=93 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068784/jpgs/default/00000093.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 93 lines, status machine # Lines: 93 recognised, mean confidence 0.71 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. allianz zwischen kan1ßet von Schweden und den Churz und fastl. Braunschweig und Zellischen Gewesen alßer bey demnachro an gott wundern etc. in den Rheden, und den praeschemten falsche bey Haus deß octob. 1690 eine defensiae Bundniß auff 3 jahrgebloße. selbige auch hernach zwischen der sagt, renden könen M. und daß Reprecirt worden. esurfl. D4te, wie auch herrn Herzog GrosgebrandP. Dr. inter den Cettern 1698 erwartet Münschen von neuen geschloßen ist um defensionum reich und Kayser ausgangen, guthe correspondenz, unbeschwerungen. und auff 5 jahr erstrecket 2) Emades andern bestes befördern und verwelich, g. Hörnigkeit, quaßens dahin sein müße, daß wenn ein oder ander helge die Reichs- d s Reichsähnlich abzuwenden. icht etwaßen beschwerzen wird. Ich die hernach seine Unterschafft geschiehet werden. Nicht d gwalt leidet Wennen-Ein theil ohne des andern beyhildersamand anfreyreiffet, und darüber de t s Dammen bey der Herrschen solten Schreiben bringen werde. Pommen sich ohne ihm ka daß und Herrschafft wissener, aussert Euchl. alle gegenwärtnis festzendt, undt in specie deß Oßnaburg im art. 4. Tractaten durch de Lauenb. salva omnibus ura juris von des Lauenb. den 3 octobr. 1690 mit empfischen aber beliebet es aus der helpaß in §. biß die reformung in vor den Ehe b eses findes auß heimschen wider vergehohren wird, und wohl Schweden. Ein unter den Herrn Kriegs n in apro das Clägerin sollig, daß man sonderlich mehr möchte, so köchte ihre Herzogliche wa n geschlagen kan, ist angehet daß auf solche fall sie verbunden seyn sollen, der er laßen in sachen verstanden. f ung le heiß viele abschrieene kommen durch ihr schützt sohn, wan tun zu denen seel. Herrn Consulis und großen schuld unter der Ambrung angehen; die herrn gezogen s eyn, daß ihn nehlen diene das helffen, andern und große einzu erstrecken wollen. Solte nun alphabete d ist also auch proponiren dergleichen verlangen wolte ein reiter der augens. §. 3. Eccl. zu 6.) Solther solches nicht zulanglich seyn wollen beyder als contrabenten die L. vor sind, anseines darnecher fordert vergrösten und sich des Loths. vergenehm, das zu rechnen. geachtet tragen solle. An sine sauwesens nicht gelegen werde, doch stehet werden theils und obschüzen agvisiten nicht verbunden. des regireta mich auf 6 gewesen abzuwinden, theil zu tragen. Mit er doch seine hoffe efrey weniges als stipuliret, zu begehren. e e damit continuiren, biß dergesteut selbst einige stückseel. Die pugulengerae distituiret. Und wenn am reproiten nun anderen helffe gegeben, sondern auch denn damit sind beymandern ercl. eschieht, wird dergleichen zu deßen hoffe nicht verbunden, es wäre denn daß die ein n oder gez demselben feind geleistete helffe den patent nicht errechte, so wurde solches d Soll der worts wegen dieser Hälffe e ch Unterthan werden läßet. Ich mit theil ohne den andern schrifft in fur handlung von beiden oder requorens zu er gantzen seyn. ich sich keines gewesen ein laßen, viel wegen gar noch vermache, berederten gutzen belieben und völlig g. Sie nöthig solches Art. ad mundo, verschaffet werden durch proportion der Volbe. und 1 Metallum 2 3 gr. und sich anzubefinden werden, aber was zu einer beclagten orthen guth Te Republici gefolgtig und gage repraesirt versolgt, quaestionis und sortiae das billig preiß und habe ers vor seine vorhertzuschicken. Reich aber und graserey wird in desseinen landen ohne entgeldendas mit bezeugen plussement gerechnet. (§. u damit die unterschreibenfeldmagnüg zu Tractus hinter verschreiben, und bey einander schaden, Franzen keine ingelogenheit verursachet, so will man sich an Causa contentis einer gleichmassen ver e Regenzi ordnenluck, sind auch von unsern von praeliandundurch rittersibus bis 12 bey solchen conventionen bleibt das communi zwar des effectati seinen communiciret werden offichen; mit samlder Insaz, sob sodranckissimum guthes werden, geden rch chulden halten. Das general Commands blieben dem Morgenti und deßen general, doch das s als unkrinst als vogenen werde, 13. Es soll eines reqvens wißen laßen, wenn er zum b sine abfreunde kurtz will damit erfindet und dem Reich kommen, sagte seiner hoffs vernommen s ichts hauptsächliche 4.) 4. habe soll den andern oder seine Studenten stände des Niedrichs Sass gelaßet mit keinen ohnöthigen durchzig beywehren, solte es aber nur auszuzahohohohohohohohohohohohoh seyn, w sich damachrichten könne. c. Nun brüdern ist vor erst auf 8 jahr doch wenn hier antweder hette von ihren Herzog der gelden des Gläten in commellirter nationen beym epe Methodogehalten werden damit ein continuiren. 16. da uns solche zu verlangen. Will man etwa 6 Monath 7.valificati nicht zwar in data aida in Stathen auf 24 u. 36 thl. zu sehen. Mit solchen des Aprilisch a vor er ersch curiezo di