# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0135 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0135?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A # Folio 68r, page id 00068784:0135 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 69v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068784&page=135 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068784/jpgs/default/00000135.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 62 lines, status machine # Lines: 62 recognised, mean confidence 0.86 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Hochg. solten E. Durchl mir diese unterthänigste freyheit in gnaden erlauben so dürffte ich mich erkühnen, zu sagen, daß selbige das Churfürstl. Hanoverische Verlangen wegen des Vorsazes im NiederSachsischen weiß zu befördern verschiedene Ursachen, und keine solches zu hindern meines begriffes haben Denn zuförderst muß ich bekennen, daß mir dieß verlangen allerdings im recht gegründet scheine hernach bedeutet mich auch daß e n. (§. Et licue wahre angelegenheiten, solches zu befördern einrathen Haupt- den resten punct belangend, ob nehmlich das recht sich an seiten tr Seiner Churfürst Durchl, befinde, des erscheinen solches darauß l so bedüncket mich, denn sie einmahl daß finden; daß die Schleinfung sind sondern oder Kayserl. iegel des vorgen für die Chur t st sich zu ern, also die außnahme von denen so sie vorbringen, bewiesen werden muß. Schulauf für eine und Solche außnahmen will, beweis beybracht. und zwar erst und den schlag, dem kenn nur muthmaßungen veracht werden. D nur Maße vorbracht entgegen gesaget werden dienen an soll, man nehmlich nehmen Circularis zwar zu geben, aus dem jure directorii und sonsten zu ständen, daß frage noch nirgend bewiesen gesehen, dem Churfürsten von Braunschw. Landelshauren sich überall der vorsetz gebühte, doch aber den Hall h gebühret, wie außnehmen, wo er so aus vorsicht, ich ein briefe treibe ein NiederSächß. das selbst zu denen ihr amt Verrichtenden der auch anhero vor 100 thl. Durchl. Theils discours oder conrevatorem. Di ey auff schreibenden Fürsten e Analysis Controversiae de praecedenti Electoraci et directoriali in circulo inferioris Saxoniae. über andere Person des Reichs für sich haben, und wer eine außnahme machen will, selbige wohl und sträfftig beweisen muß; bleibt es bey der Regel +was Sie nehmlich als Chur- Fürsten, und wegen ihrer Churlande betrachtet werden. (21