# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0136 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0136?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A # Folio 68v, page id 00068784:0136 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 69r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068784&page=136 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068784/jpgs/default/00000136.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 86 lines, status machine # Lines: 86 recognised, mean confidence 0.89 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Solches principium will man behaupten theils ex natura directorii theils auß gewißen erlangen und pactis so mit ihrer Vorgehweig errichtet, oder von dem Churfürsten angenommen werden werden werden werden werden bey dem exercitio de ration concurriret. Was Naturam directorii betrifft, so Alleine es findet sich wieder auß den Reichs gesezet, noch auß dem hohrkommen oder das directorium circuli als ein offerium, wie ob solte einen vorsitz gebe, sondern vielmehr das gegentheil im Rein die Stände haben ihre seel ch aniezo man sonderlich auch wenigstens wer ein solches behauptet muß es beweisen; welchen beweiß ich bißhehr nirgends angetroffen an Churfürstlicher seite hätte man das gegentheil zu beweisen nicht nöthig gehabt; man hat es aber gethan nöthig, aber zu und zu mehrer Vergnügung derer die von der sach urtheilen wollen, die verantwortete Regula ad acto praecedentiae dictoralis zugege n, nicht so nicht und wird durch nicht wenig instantien wiederleget, iedenßo keine ripl andato nur, daß er im directorio seinem von dirigenti n, sondern halt den stich gewichen, sondern auch daß einer der mit dem directorio begabet, einem nachgesezet worden. (§.5.) andern dem er vorgangen, zwischen so bald derselbe zur Chur gelanget. ( Dieses letztere hat sich begeben, als der Herzog zu ehe es dazu gewinnen, beyern Maximilianus Churfürst worden, denn rung ihm Salzburg im Bayrißen Christ vor ehr das Erzbischof einem Herzog; aber sobald der Neüer haturch vorhanden, Ersehet, wiche der Erzherzog unweigerlich, und ob er schohn zuvor primus dirigens gewesen, und Bayern nur secundus, so habe er doch nach daß der Churf. daß der neüe Churfurst über ihn getreten, und primus dirigens worden: x Wenn nun auch das directorium einen Verzug anst gäbe; würde das primum directorium ihn, noch mehr geben, und also Sazburg seine vorrede, weils mit recht behauptet haben, ohngeachtet, daß der so ihm nachgeseßen die Chur-würde erlanget hätte, s findet sich auch sonsten wie gedacht, daß ein director einem non dirigenti reichet, und führet man an hat Churfürstl. Leiten das exempel des Schwanzen. Weisel an all das Herzogen aber von Wartember, an wo er nicht allein, doch vornehmlich chwändig den punctiones Directoriales exerciret, und doch dem Bischoff zu Costanz Nachsizet Demnach Kreyerley, Erstlich, das die l Resula praecedentiae Electoralis, berall auch in negotiis Circularis sich statt habe Vors andere, das die gegenheilige Regula praecedentiae directorialis durch viele instantien zu abern hauffen geworffen werde. (§. e e, die Nehmlich die Regula praecedentia Electoralis, findet sich in allen Reichsweisen, wo Churfürsten seyn, daß nehmlich ein schurfürst in dem weiße wohl seine Chur-Kände gel den Fürsten des Creses Vorgehet. Sohn daß ein exempel dagegen vorhanden; so er daß d ein Fürst vor Herzog zuvor einen nachgeseß er gleich nach erlangter Chur den vorsiz erhalten, ohne geacht der Erzbischof vorher das directorium vor ihm gehabt, wie Er bald erwehnet werden wird. auch vor den Churfürsten selbst