# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0160 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068784:0160?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A # Folio 80v, page id 00068784:0160 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 83r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068784&page=160 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068784/jpgs/default/00000160.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 74 lines, status machine # Lines: 74 recognised, mean confidence 0.85 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. gewiße lande zu Chur gehörig außer dem reise habe, darum er als Churfürst notiret, umbgemeil wenn ChurMaynz wegen des Erfurtischen Territorii en, ein oberSächß. Kreis etwas seiner rech der casus da, weil solches Territorium ein Churland, in weit d in dem Leibniz: | etiam Archiepiscopatu gehörig wolches folgt das in convenuens, daß Fürstürstl. Durchl, eben den lang in Westfalischen reiß praetendiren könnten, den sie iezo im Nieders- wegen der immediate vorher bereits Sachen ambris 13.) Sie sind auch mit Westfallischen Reise empführten ursach. fürstl. Bibi Sie sind es in allen 10 weisen auch außer denselben überall, wie die oder ihre Ministri ie votiren im Westfallischen preise nur als graffen sonderbst bey solche anzuschüzung des Landes siezo wenckenen sie vie großen herrn der Chur der culo d’ont beso pag. 20 Bij. Es ziehet auch noch in corporiret. (§. 21.) ein ander incommen, gegen sich, daß ein Churfurst wegen unstreitiger Churlande auch votum im Fürstenrath hätte. NB. Man siehet nicht worum die incognität bestehe. Mit Chur-Bayern ist es eben also betrifft w Mügen denn von votum wegen des Leibes. 90 thl. Lasch, denn die L. erhalten solte, so hette es ein votum im Entstre Rath wegen eines unstreitigen ChurLandes, weil ja Lorsch den Erzstifft Maynz incorporiret, B. Warumb haben sich Churfl. Durchl. der praesitio M. h. H. weil das Amptman vor der weiß directorio in mehr als 15 jahren. n von zeit der investatur) nicht bedienet. Es antwort weil der casus nicht für kommen, auch Churf. Durchl. ergestanden, ob Sie als Churfürst, oder als Herzog bey gewißen begebenheiten agiren wollen. Nunoch r bey deren Con- g getragen wird. a et. (§. 14.) Ja warumb sind sie gleichsam in contra dictorio als er clär abgestanden §. 13.) wo und wie solches geschehen müste specialiis angezeiget werden. 30. Es hat die erfolgte introduction ein mehrers das Königs halben nicht gegeben. B. J. Es stehet dahin so Churfl. Durchl. bey ihre Sprachen als Churfürst zu agiren entschloßen gewesen, ehe sie wurcklich in das Collegium Electorale recipiriret worden, und zum Churfürsten vota beym Reichstag gelanget, denn Es schohn sonst die vola zu zeiten ehebogen (druß, als beym Reich erhalten werden. So hat man doch sie billig an sich gehalten Nach dem Kayserl. M. H. de laßen mit der Churfürstl. Collegio Guth gefunden. Daß zu dem voto Electorali ante approbationem Collegii nunmehr nicht geschritten werden solte, daher man beym preiß-oppoition zu besorgen gehabt hätte, der man nicht auch angefangenen grunde er gegen können. Da n mehr thut seyn, zum völligen gemüß nicht nur signitatis sondern auch laeteratum praerogatiarum de Horarium gelanget, ist also die directoron so zwar an seinen Magdeburg einen modum quodium, alhier nennet leicht aufzulaßen. a Septium pag. 20.) 21. daß Churbeamsterrn auch in den fürstl. Collegi Könsten. Undern wegen seiner Churlande den Sach zu disputiren haben würde. Es ist ein incomoendus, so kennen statt hat, wie pag. 19. et rießen oder der Reichsfeldes im NiederSächs. etwa ein graflichs intention erhielte als bey einen und andern reis Verrichtungen dergleichen wollen affectiret werden per jalro du dienem