# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068785:0010 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068785:0010?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 C # Folio 5v, page id 00068785:0010 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 6r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068785&page=10 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068785/jpgs/default/00000010.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 77 lines, status machine # Lines: 77 recognised, mean confidence 0.83 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ßerstand zu seyn, item habe keine arbeit zu dem stilckreich zum Eßen dergleichsam ausgeschlagen, c so ist zu besorgen, daß wo sie nicht selbst für de interesse vigiliren, andere wenig dür lich wenig daerumb bekümmern werden Das Haus Braunschweig hat in sonderheit roße Ursachen der fabevablen conjuncturen sich zu bedienen. Es ist eine geraume Zeit wegen der Neündten Chur in aller hand schwührigkeit verwickelt gewesen; Nun ist der schwehre stein und andere gehoben, und hat man mehr freyte hände, st machen, sich seine rechte in andern Sachen zu verfolgen, Und da so wohl eine Römische Kayserin, als Königin von Spanien, von diesem hause sich befunden, so ist zu hoffen, daß w so wohl der Kayserl. als Spanien ch haben werden; fürlichl. da Sie ihres Braunschweig ihm in rechtmäßigen dingen angeständig e ro h. H. Rokahr. werden, oder doch einige stück gewiße ügen erlegend seyn werden. nemen Sach sich ein großes meritum gemacht, und viele sehr jahre jahre zu verbolgenden, der Ländereyen auf diesem bishehr bey der sich so eines guthen beyden landes-stände, da so wohl beym Reich, als in Sonderheit beym Nieder- Sächsühnen, reiß ihm in schwehren zeiten mit nicht geringer gefahr zugef lle des Landes Baumahriei, angelegenheit in puncti interiorum beßerheit in folgenden fürnehmlich Es ist bekund, daß im Westfelischen Frieden, das genevali quoad bona Ecclesiastica jahr 1624 pro anno decretorio gefol worden, auff deßen sich, daß die restitution zu richten denn deßen resten resten werden solte. Nun ist also daß ein ieder in die Zu anfang selbigen jahres zu afft hes gehabte possession redlaturet, und dann dabey geschüzet werden solte. Nun ist nicht ohne, daß zwischem denen Herzogen zu Braunschweig Herrn Herzog Augusten und Herrn Herzog Christianusudwizen risten deßen Landes und dem Churfürst zu sollen als dencken Bischoffen zu Hildesheim, andern theils ein vergleich worffen, und dadurch das gröste theil des so genanten großen Stiffts, so das Haus Braunschweig in jahr 1622. und viele jahr vorher ruhig beseßen, demselben entrüßen worden. Es ine im Westman (...) außdrücklich enthalten, daß alle Te parto hinterhaereten so werzelben und gedachten Es ist aber (1) ein trefliche Frieden wieder, vor cassiret und ungültig geachtet vodito werden sollen. Solche satisfactionem per privilegiorem imponinte taliosa vel clausulam, nulla jura Canonica vel abitimus, ipsi judicialis Contra hanc brutis actio nem alumvae ejus autuos venuntrationes pacta vel aliquoepus nomine aut praelegtum divisultur Amsterdame permetur externit exterunt exestationes, un quam allegentur, aut admirat nicht zu wieder seyn werden. D Consistenz des NiederSachs. preises ohne quartier und subsidien eine ansehnliche n macht in den schwehresten zeiten nicht geringer gefähr unterhalten müßen. n, deswegen de eichen braunschweig, sonderlich verknüpfet, und und Bunds-genoßen gehabt, so mehr beständig, und weniger geschwehrlich gewesen. in jahr 1643 zu Braunschw e