# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068786:0141 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068786:0141?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1 # Folio 71r, page id 00068786:0141 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 73v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068786&page=141 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068786/jpgs/default/00000141.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 104 lines, status machine # Lines: 104 recognised, mean confidence 0.71 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. an den Extracto aus der Churfürst-Fürstlichen Berges-praessemonti a` zusam an Herrn Testamenta, so die zu lehnliche haben ihn anspel geantwortet, daß difficultiret wan in dieser deduction o hochg. Hochg. Hörnigk. Hörnigk: Herrn Hörnigkänden zum anzlichen sinander reichen gemacht großen causas et defecto defectos intercipires ein homen, der eine Schaut ein Kopfung sich an (die Specien ist megen eröhnter Raths glatz gefunden. Solche domestica inserire, kan iezo niemand beschweisen, wie die werck lebenschehen, sohne denn es bekand. Man hat mit hiesen ied Herzen werbefür in meiner lehr mit Leibes sprachter, und die es geschieht hin gehabt, wird da bekämen bin 30. Weilen der wellkommenheit Frucht, darauff der Genau 10 tage inschr. geleget. darauf dem gedanzen seyn. Nun abgehn zwey es wenigsae hilische praesentio die communicaria tinctur ersten H. Ober punct wird die dispositio dene gestorben zu Offertz meßen sonderlich hab H. H. Bude-Khundert familie wieder her hundert zu §. 8.) an seine nach Hanover nicht haben, aber offt sie nicht in dergleichen wie vor ob unsendiren würde, raturum wollen, ob werde s haben die insonder 1 F u. E. A. sey können, entweder es ist das finden, fur ade eine ächen. Hildes Sie sich zu haben. Solches an unsers hindern. Habe einige Bruder gehabt haben. Wenn ihm 2 tausen sie ihm dahin. Solche Contribu in Testamento keines solle etwas gewiße ist er dene ist er nach reichten 18 jahr, damit beschwohren. wollen sich der Vaterliche Testament zu wiedersetzen und den nachkommen; bey der exact herae, dergleichen Ertzen, auf ein Zettel §. 25. Aben so sind anlaßen, samt s und das Handallens zu haben, man hat aber damahls keine Nech ich rechtlich fürglichen Herren zu verständen, aber des als am Herzog 5 fl. Durchl. auf deßen uff auff eine Crondung gedacht gewesen, hat man von Calmsandt in unser allen, da werden clas ductatis Circulati famadae excellarum hujus seel. Quod extractum utque icht davon gehabt, ist also nun 6) Punct dergleichen Testament nichts sich. Vomque ses possi probat. Wenn alles Mann allerfallen und laßen haben, auch Herzog G. Electario sich morriginali fundus zusammensezung annehme habe. Es sind des fernere Trennung in Deutlich nirgend abreden, Der Registratur hatte durch einen Nebenfreceß ist bey der Erbhuldigung verbehalten. D einem derben denen denen denen denen denen denen dergestanden, das zulichsam praecedum daß belieben, theil zu geben, und beylich o 5. Alhie doch wünste in der vorigen verstorben solten, und dergleichen Schleich gestehet, verbothen. doch nicht ohnach verbothen werden eine Regium fortgedienst geben. Dahehr endtlich im rest enimt noch vor der Ich abstirte die sach determiniret werden. Es würde die Vergleichung verordnet ohne quodamus der stücke der 3 fürstenthmern, Zell, Calauber und gewichen auf dem bloßen Hofiberg. sondern solches aber war almanglich und eine ohnehende des Vermögens des Landes vollches alles haber ist mahl pro dispreciren, denn durchstadt dafürliche Unterwärtigung wenihet, wann als enden e an ihren Königs. Es bey Zell es geschlagen, die leüte und faße stehen solte, den und anstalt, hat sind das ehemüthige Kayseron, amahingu haben, der blieben bey ihrer Es stehet die Landesellen in der Consistorium leiben ohne fernige subdiosen, da nichts gegen die Contractio. Verba reliqua persecursatio senz ist nichts anders als das verbott, der Reumung würde es sich auch begeben, daß von den unser Erzog verwesenen Röhrenden Schweden für die der andere in außgehen, und dann mannliche Erben zu NB. 10 p seinem Hannoveri, da verrichts qu jura combinatio ipse jure et res statim in quo esse die filio gio si fautro sujus aequi sivende, qui tunc alterat omnita, so offt solche als, als der arbeiten fast bey ihm nicht gethan werden. Da ich andern den ihm überlieben unter den Er gelegen gesaget, da est in dem armen die orthirten und artig höchsten fürsten thun seyn erden das erkante, die dem terruptionita nach vorhandenen die von der Ehrbleibenden zegenwenden Lini an der S. Churf. nacher seyn. würde, daß der quarti seculi Cui ade nicht auff den alten, und von selbigen auff diesen länd verfallen. Unter folgt de successione in specie nichts von eines z und so fürters wenn auch schohn ohn sehr, der die Künig zu verstehen eine enders sich sey und nicht das gerechtesteres, obsprac n allesehen zinen andern richtig nahmen haben, ich der welt einen brief gefährt) unser mich sein ge einer succession werden. Meine worte der lezlichen Elscha in der lieblichen sind sich als g Sohnes Sohn einz n muß seyn. Daß sich hat hier nicht führet, und leben auch ein Haupt Gott mit Gott und nempe statiti simulis ipsus, Francforto infuitur Tinctur senticepsat H. Praeoccupat in Mijllerio meinungen auffgeführte: t in d erg m Mayé 16 auß einer zu verstanden, Herzog Fridius, theils empfind Herren muß, sindern, als das ältere zweyleget würde, so aber nicht geschrieht. eigner darüber zu erkennen ges beyde e Wie der H. Vater ohne Kayser consensen und die Herren Sohn ihm sowohl gehen, aber in der that ist mehr zu erachten, daß der Casusomn e senden. Hie ad seculi, teutsche nicht enthalten, daß er zu nicht zue bringen, ausfahren ka en. Wenn als Herzog George Johan n den superis eyn beylaget, wie in das leibs. (so der leibnabend) zu kleinen zu haben kan. Es soll da weri bedicatio (quod paterum). aber nicht eine die imponcentur, als weihe sehr nachdenkunblen Cabinetiret. Capul. Cap. 22. §. §. §. in Concani superfiscum in praecedenti sed usvae et primi casus si alte aequaria. aniezo diviis adhuc autius autius autius externuntur; et itaque nalcul du omine des letzres michte sich sie hoc meinen ungetraueten et wohnacht thun, wird angedenheit in derg h, und seinen gedachterlicher pralesten, qui gravitat, der texto gehaben folgt der casus zu scheine ipsius; item ist auch pulcher beschwert habe vor anfangen geschrieben, und da noch sonderlich also vielmehr, als a s lici av e eib lij e Ernden oder Colatera e e s raths, aber in den Beschafft es supplicirt der principi