# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068786:0144 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068786:0144?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1 # Folio 72v, page id 00068786:0144 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068786&page=144 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068786/jpgs/default/00000144.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 94 lines, status machine # Lines: 94 recognised, mean confidence 0.70 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. den punventur nicht werde schwercken. Ich in vergöblich probat eingela ein e doch nicht von erregten recht angelegen möchte daß ich bin, so einen in geschreibene eigentlich geschickte, ieden chuldigster gnädiglichen im wenigstens betreffend daß das jünglichen Universi um insideris non non non non non non non non non non non non non non non non non non non non posse, non nicht exerciatorem, quod wird, in fernzigen hochgern gewiß nehmen werden, wie ist ex voluntis, sondern Welches zu kenn geding versteß anlaß geben præcio gentius recht in regirunge g sive datae autis auch auß die nach dem schulden, und wo man sua natur de dem urschabrieben sehen, weil die Eheilung dienstliches aufallenden Wolfenbütel ände, sonder veniatur seyn solte zu kommen, so were doch nicht nicht nachricht haben, und da man die s guth ein und von der Excellenz aufzuschaffen desto vermöglich davon, daß Hoch Graf es sichnd, ihn zu wegen was nichts der bekrafft, da haben der Lassionen (ratheil) bey den liaren underpfhelb 3.) Paul an warumb, die Helmberg Hoyerin gegeben worden, aber Ich den herrn begehre als frünheÿn zu kommen sollen. Hie gerne Gothesibus, daß eine briefe überlegenheiten, seyn theil. hette in habene und extraburgo Hochg. Herr Asscriptus in Italien und Feldwergung auff den Haupt eines Stuzels. sam seine Persohn hätte in bekandt in denselben gangen, hievon geleibus blitate. Solches sonderlich te, wie er eine untersuchen in guthen hätte anhero, sondern vnd nicht vor Teutschun, nehmlich gehabt (vnd also haben ich also zu verlohren) oder habe da hinterwehrungen inhalt werden. Bezahlbige aber alles d g einer beysammen auch noch sein sein hauptschauses zu Zeit haben, sondern gehabt, die zeit ihr regi ist auch außdrückliches behalten worden, da ussusseibet insuperis leachsamenz, leben ein principiatur nicht praesentiae inolid e anzutreten, ob doch endtlich m eib. Das wir (gebrüder) nicht gemeinet durch diese Ver Medici oder an dengleichen sein seu etwas an ein und das habe gewesen. Dieses H. Güterland mit ih verspreches destor beylage n. 2. gne hohen auch sehen. Anschuldigung in puncto etwas befinden, und ein Hofnunter Ehe geschickheit, fürderte, daß den er selbst gegen krafft, die vor denen Compagnibus, stell in allen puncta Consilium artitulen, so zumahl von Unser rühtenmann gehalten. Daß er ausstehe, krieg einen reddus zur schn e finden glaubenden versprach in keinem reise in ihnen, sed noch dießerhalb g dann vorgehen wird, dergleichen die vorschlag in einer Considenziret worden. Jedurch haben, gleich als ob gleichen; daß man sich sonst alles anlaßen zu haben ausgeschrieben, mit sehr büchsam verfallen, den vom Bruder lieblichen Herren Woltherischen vnd die beysein an H. von Caltenbisch aus Böhmen tanti estlich, und dergleichen des dividens, recto; Handels hatt zu fürstl. zu liedernlich a nullo dextribu. Capilibens nicht mit E. El. zu haben were. Solche auch würdige hochgefunden, in es leurs gleich schreiben meinete; so eine Annur sollen, er fructibus regnum suffrantis etwa lesen non sperit es habe etwas gefallen, seu unsrer der Regling gebracht, und sicher laße ag, als er meiste sie sich ihre hindentacceplos, die nahrung und Errschweigelung aber M. h. H. Hofens ist zue schlechtesten, ein unterschrächen, so gesezte hand im Reguli habe an ihren eine growiß auff gewiße Maaße beziehen haben wird. D Nun ist zu erkennen wird. Es were daß herzen sey hernach in ein consumedia kan g chts. kennet, daß die Lande in Herzog: deren Testament aus irr thun und Persohnß es thol. — ist, da minori ob tam perlosulas, doivos gratia impina frusta, lui auf ehege angeführet worden. (§. eine unvermtheidungen poencesis, obervielmehr doch Heßen genuch und Herzog Hortum die Testa e. h. H. atw. Denn seine gewesene agroserat und pro fundamenti gehet, doviel privatimt, (§. 2 bracht, noch beyderselbigen iemahl observirt n. H. Hofrath Hörnigk: | Hörnigk: | so Elers: | so selbst wir schon damit haben. Solche gehabt sind ich nicht gehabt, daß zu beygetragen, weil es per modu objectis geg solte, vnnd sich selbst vor diesem geschädigliche alphabeten, als geschrieben, qu und dennoch wird mit reservation des Primosenita recht sonderlich respectu praeterem bestor Urfert es sey endulum ut sehr bericht auch observarii, quis homines cogitur. Wenn wir durch von Uns der leiblichen Verführen untersandtlichen gemachten und willen und außen beredten numah andtwelens gehalten, wenn ordnung dieß scheinet den vorigen zuwieder, Es ist aber dieser gegen von o wird auch gesagt vom jureprumögenitura in g och seine befördert ist, was sezt in der Stadt quiritio man bey der subjecti ansiciret worden. et habe ex scripto privilete pacis quorum prediciren, aber die gros und vnß privatiter wie die fiefe, vnnd dann auß den des Palutitanum et recht gedacht w ebey erinnern der fast allenhöch Das Handen. Das Graecis zuegestanden, worumb und dem fundamentis, quadracetur auff seinem lichte, und damit in po ehr wieweilhafft, ist kein leichtliches wohl durchzeit zuvorn nicht, scheine zu der guthe mit gewißen vor dem solche bißfallen und keine gnugsame 2 seine theil gehalten seyn. H. Grafe wären interdoratorem bey voll artig etwa dergestalen seyn. Reine bey der Zettel die Müni- Umm ein einer Post zu an einer kein anderen geschickheiten anstoß verwahrten gedrucken wird. Cap. Also da haben die Schuld mit hiebey geschworen, daraus er etwas successiatur nicht nicht eigenommen. auff eine seyn wollen, obschohn jure prima per einige Hn geschworenheit und abwirck sie sey er durch nicht n gewißen moviret ein drittß zu solle, auch nun in auch noch nicht in actum darem, der H. Asscripti demn des Buchs. Durchl. gesagt, und wenigten tags concipiatur suae non divisare bonis, illiosem bri h. Hochfürstl. Wolther, judens seyn. Pour M. h. H. die sel. Graffen anselben schulden wird, um ch ich ein einem aussiäg animirenten, nicht sich aber doch was hören ohngehen; in Processus potestandi Herzen werden, daß denn auch nichtswegen damahls durch velioris mit theil (das war hehr kein von ihren viellen das summa so schonnen zweifel haben solche praetendlichemaß mit einer untersaßen verbrochen. Hoff daß in Leipzig 2 drüber r. Abhuth icht deferiren. die Calculirten Räthe (und von 39 aus Hildechen 3/ jahr vor Herzog Cloren Testament er alten wolfe um zu addressiren,