# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068786:0147 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068786:0147?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1 # Folio 74r, page id 00068786:0147 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 75v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068786&page=147 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068786/jpgs/default/00000147.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 58 lines, status machine # Lines: 58 recognised, mean confidence 0.73 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. en habe den 13. Aug. 1688 die gnade gehabt, H. Herzog Ammoni nutzigen Gültzwa warten, welche nachdem in der Histori erwehnet, von p sondern et echnen gewesen; informiret ügen, sondern auch ferner fortgefahren, beygebenheit zu werde was ia Londonibus der Rokahr verspräche aus dem land seine zu Z zur gnüge wiße nun alle den ältisten ganzen alles zu werden, den andern aber gar inschloßen wolle. Vornehre zwischen b ächtig hehr zu haben. Die unser lande Histori und gelegenheit wenig ndien. Kanzler Längerbeiten bey vor Dieten bereits dergleichen gefraget werde habe allezeit dafür gehalten, daß es ich nicht ne leicht. Vmb Testamentum Programum, M.h.H., von Becl. bey den mit schiedenen in specieren von denen ganz der e eifen bringen beschwehren, nötzlichen bin ers Els Vater, lezten und ih d. Wie man soll ich denen solches zwischen tractaten. Sind zum so sey ein eschwehren nun als ein temporale, sondern es ein perpetu g ls ich erwehnte daß kein édictum perpetuum sey es von den successern deren ein es gemacht nicht weiter ge vert worden eine anfgehen, wenn wir nun dessen ein Exempel in E htliches sollen sagt, so gleichts sie es von nicht ohne wenn alleinistri als ich auch ferner erwehnte ein Exempel in Jura Prinique, deßen Herrn Vater et in ein ingenschum haben läfert ein n Prosation sich dergestalt opponiret, sagten ihre nicht wiederumb eisen müßen bekommen, daß sie übrigen differente in dengleichen außgetragen. s und durch seiner nicht würden gehabt haben alleine unterd en, wie man das Prinzen dieweil ich ver denn entweder er habe ein recht oder keines habe er kein recht sich sein renuntiation mit Vermögen, haben er ein zeit so bey et Man hätte ihr Durchl zwingen, finden sey liberi arbitriis e uld gegeben als ob sie den Prinzen hierzu zu instrument u daran geschehe ihr unrecht, denn wie den Pommen nicht ge nnet, das er zu unter nicht Wolfenbütel kommen, ob e dem L