# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068786:0149 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068786:0149?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 1 # Folio 75r, page id 00068786:0149 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 74v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068786&page=149 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068786/jpgs/default/00000149.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 49 lines, status machine # Lines: 49 recognised, mean confidence 0.77 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. vor Vater würde daß Element haben s einem jungen kurzen, welchen wollen und ob nicht z die e n hen solche noth natur nehmen werde, so erst erst rchafft und schwerlich nicht und umbschloßen werde. ffen. Von Beclagten verrichtigen e ey bringen es dürffte. Der Prinz mit schlechter conditiones bekommen solten, der freüte praesentat sich darinnschlagen wäre leicht zu nachl. was zur Unglück darauß entstehen würde. von wäre demnach zu bedencken, wie schuldig, sich zu accommodiren, und sich ihren Ungluck vorher son dara aufwartet, ihre DurchP der geringe sey, chuldig davon suzeura wolle; Er aber schicken ihre Durchl. dafür, da 1 von dem Printzen seinen angehorsam seyn der herrn Vater vorwerffen, weil von den profunden können, daß er seinem rechte denuntiiren e e et müße. Denn denn das jenige a der H. Vater erfordere betreffe darzu hätte ia ihr Durchl. nicht mehr am leben in übrigen seyn nicht ohne den ungen seyn zu seines H. Räthen besten, alles was an ihm contribu auch stillstand zu gewißen fällen nicht zu e in sen so ldig, daß er aber sich zu seiner Bruder unterdrücken laßen, daß wäre ein anders und so weit gieng die schuldenheit und der gehorsam nicht. Sonsten meinten auch der Durchl4 dienen der Prinz gruch Manuscripti wird er nur nächsten , dadurch sein ich auf den Brieckhausheim, als welcher alsdann an seine stillst wesen würde. Nun wäre also doch y wolfe der sach damit nicht geholffen. das jus hinuoque nimtmaß sey, michs bey der Amptman sey man in das jus primo e mini eingeführet gewesen zu Wolfenbütel diviturae so man bey der abgestorbenen ihm gefunden gehabt getreten.