# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068803:0107 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068803:0107?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 15 # Folio 26r, page id 00068803:0107 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 27v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068803&page=107 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068803/jpgs/default/00000107.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 45 lines, status machine # Lines: 45 recognised, mean confidence 0.84 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. opra schreibens Seiner Churf. Durchl. an des Königs von Preußen. nicht euchtigster Königl. ) beyde Schreiben vom 27 Novemb. vorigen und 3 Januarii iezigen jahrs haben Mir nach t ein ander wohl erhalten und daraus ersehen, was dieselbe Cui gegen der unserseits vorgeschlagenen verandeben der March-rente für Königl. M. h. H. MaachEdlen gehende, und von dann kommende Compagnu an der herr Herzog zu vrtheil befürderl. Es durch Schwaben gelangen laßen, worauff n diese mit ein und anderen einwenden sich abschlagen von Ihren, vnd E. Königl. M* also von Uns verlangen, wie wenigst wegen der wahren durchmäncken es noch zu zeit bey des bis herren observanz bewenden, und d zu forderst die ordre sich über aufheben laßen, die wir gegeben, daß E. Königten Mt etwas bey unsere Commissariren nicht sollte augenommen, und durchk gesichert werden, dafern nicht nicht den Straßen nach Asen und Hameln die in selbiger toute wegens WolffenbütelGeldster Sey Amts Wichensen mit beqvartiret wurden, Wir niehlen, auch alle andere in Königl. M. Kroppen mehr die nothwendig zu deren au Rhein stehenden saepo werden stoße müßen den durch zu verstatten, Königl. Mt. Duxx vor weit in dienst und freundVetterlich ver die Haus von obgedachter Christi Wolfenbütel ihre Einclärung zu geben beliebte nachricht. Wie weren auch nicht anders verspühren, als daß Unsers begierde, c el M. Mageln, Mt auch alle thühe lähe, wo sie zu dienen unveränderlich seyn, was aber obiges. Königl. Meine augen betrifft, so halten vor Uns zu dero hohen aquariae infat gäntzlich, verso höchste, werden darauff nicht bestehen, wenn Sie die beschaffenheit der Sache, und der Wolfenbütelischen Einzudungen nicht vernehmen. gen, daß fast den Wolfenbütelscher Seitz derrichtung des Marckrs. Erkünftig mit impenirich das Wohlenb. mit ihren Herren, und so weilen durch das Auch Vicebenheim und Hollmänden, und daselbst oder bey Höxter über die Histor eine Neüewung und neüerliche könte genant wird, darauff dienet zur antwort daß man zur Wolfenb. große Ursach hat ausdank zu wißen daß wir bisher es eben so genau nicht gewinnen, sondern geschehen laßen, daß die enügetroffen, die letztbesagte wortte dahinn kommen und sollen, mit Einschohnung dern fürstl. Wolfenb. unterthanen zusammen, wiele ich es sehr durchschles land passiret. Gleichwie aber bey uns gestanden solche zuzu geben, ihm zu leiden, solange wie es guth gefunden, so stehet auch in Unserm freyen willen, ob aufzuheben, und nicht weiter zugestatten und seyn wie desto weniges zu verdencken, daß wir solcher wieder bisherigen patient und gutheit mühren vndt machen. Da wir sehen, daß man