# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068808:0005 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068808:0005?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 17 # Folio 3r, page id 00068808:0005 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068808&page=5 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068808/jpgs/default/00000005.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 73 lines, status machine # Lines: 73 recognised, mean confidence 0.80 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Extract Schreibens ad Caesarem von Würtenberg würdige e ird druck gesagt, daß die beyden abgesandten gehöret worden. Nach e de dato om ihnen aber Durchl. Heiligen vieCanzler eine resolution Caponburg t maji nachgeschickt worden, da neren permission der ordreße, und praefiriren, mus anderweitigen termini von 3 monathen zur Lehen eine feigniß vermeldet werden, daß oben die bißhehr gewöhnliche form ich ein mehrers nicht profendiret werden köndte, noch wegen sache der neüen die belohnung zu verschreiben, hätte, wehnten bey der nothdurfft eyn erachtet, sindt sich fangsame vorgestellen, als nehmlich en ivorge sicutio refliquirt in Reichs Hofrath als judicii et loco competente 1695 umb die conferirung nachgesucht, und in einem Nebenen Uecorial repetiret, was die herren babts von Herzogin, Sie verstanden, an der Wormerschafft Verstaßung gegen eine Naturliche Hanoverischen prosequen an Primant 4 octob. 16q. 2. gesuchet, und darauff den 14. Einsd. von Kayserl. Ml. de non praejudicando declariret werden; auch darauff ebethen, daß die sach erwartert, und auff die in öffentlichen druck gegeben solution, und ferner schrifftliche wortellehung, dem Linschwer ist ans clausula Eccipria inseriret worden möchte, daß der Kayserl. Reichsind Sturmq Asca, nichts anders als ob allgemeine Reichst und empfahren sey. So sind darauff besampe curiaitus antr nach Dreßerung, Serenibus besonders, genere M. Martii, im familli In Hoffrath diese dahin gehörige Beicht-Leuchtände, scheiden, dienst allianz inter dem ipsum et Taballum das Negotium super inter preti tione literarum investiturae perfindet. in plano ordumqismaßin et cum des K. Consae cognitione tracturirt und vor wurtenb. per unanimia gl vornehmen nachjudiciret, darauff an Kayserl. M. E. durch ein schrifftliches orthen referiret, sein hauß daß kleute bringen seyn, dergeständige wieder mit inseritung ein nur clausals explicationiae in den Lehnbruß oder ertheilung eines bishe decreti decia habiren zu conferiren, eingemalten, fernerliche 4 Guden Johannis Gotting des Beuchtheils (dem Kayser Dr Churf.S. Dchl. 36 A2 H. in gege Kayserl. und Königl. nüdtlich seine anstalt ist, nehmlich seyn s auf per principis zweyerleute approbiret, denn auf die nöthelig eines Secreti geschlagen worden. Habe man ni worth ihre Mutter icht auch zu beyden können, daß bey großen Antworten eine difficultäten erreget werden Rathe vorgetragen, und tallten. Es habe deßen ungeachtet der außgefallene Chluß auf keine weise s zu bringen gewesen, vnd dennoch seine man ihren fundament sehr, warumb intention aufzuhalten. Die zwey denen abzusamten eröfnete ursachen das werck schwehr machen, welchen einen theils mehr zulänglich theils überfa Dann dieserste, nehmlen von den Hanoverischen abgesandten gemachte vrsatz belangend, als ob eben in einen gewißen Pacto das Reichs Hannover- und zum fragment accordiret, daß sich kan Neü ex abgeleinet. contra allegiret, und in der wurtembern Déduction nun etwa infidenzung seyn, und daß Siezo der teütschlägen aniezoge davon gesehen, den in dem ReichsHofrath debotiret und verinficirt erkennet. Als auch dieser demonstriret, daß solche punctio Lemero M Nagte public werden hatten die Herrigste Ministin solche auf offentl. Reichstag betheilet, und pro seine Hochfürstl. geschmackung ausgeben müssen, also sich so nach dem bekandten Reichs-Rechts auch auf diese stunde, daß gleich seine menschte die Ducaten doch mit schlieben, daß Sie dieser auch wegen des Reichs Pannen-bferts als der ihrigen in particulari verricht a Der daraus zuhoffnung selbst nen vntwollen, mich ihn eine affairet deren 3 maaßenheit begehrten in dem es beyweisen das sehr, was sie auch ein Knecht Erclänte, wegen der Griße Vater in sic super oder Ein vorzufrag hochl eyn schuh und anlaß zu gewesen, so können vermachten als gemeinet wären, hat ex hart reiirten Hochfürstl. gewesen. (§. 26.) Deutsche: Daße sich also würtenberg desto weniger ordre ehr suchen, wie die Kayserl. Hoflager Subschneide Hanoverische n erdürstig deßen gegen alle solche honnereurs, die wenigstellere Residentio, ratione Kayserl. zu hatte aequ werden. (§. 15.) der molpera worden ubstrawe