# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068808:0015 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068808:0015?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 17 # Folio 8r, page id 00068808:0015 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068808&page=15 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068808/jpgs/default/00000015.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 45 lines, status machine # Lines: 45 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. aus H. Schrades Relation 0 + 4 egen 169 bey dem Schwedenbrem. Fand ich den Hn Branden in deßen gegenwart, das werck nicht berichten mögen Weil hiesigen Cunrad fürstl. gesandten bekand daß der Grafen Cauniz von wegen Herbstl. Mayl als nahlbeschlagen halben abgeordnet, so stehen sagen in großen verlangen, den außn. Sagd ohne negotia und zu vornehmen besagte Schweden teütscher gemület, weil ich später es gehe da daß die Curiosation hier meinen Catholischen Chur. Patronirt werden, wenn beyde bekandten falsch zurücklich ex stirret, der sobald Großdickelminste außgangen ob gleich die sachenliche schlägische nach seine Rechte Er sich stellen, es sich ratione des Chur-Rechts in impatim forderweit sich hütte, gegen denen leiner hinterfordenten außbesten seines Kircke etwas so können M. h. H. zu schreiben inschuldiges mit ihrer dagen geschloßen, und sie wie seine worth gelautet, da duppe du den Neüen, Er emehne, es könne ein teütsch als selbstens testamentes casu Mercrisisis die Pauses sinde bekommen, hingegen beyde Urdu (gedachter) solle Conseur. nachrichtig mehr metris.) jusus quasiet plus ratione successorum und dem Kayser seyn wohr, ich bemühe auch den H. Windesen kennen gehalten, . Wie sie zu erhalten, aber seine sichert Jahr aus, ich seyn gnug zu haben. Denn aber Bruder et, iemand versehen wollen, die ihren bägerlichen Gehemmen Rath zu Gößel, Frübeniger, 1) und Meines. Wurden aus das grohen von Hannovering richts resolviren, ehe sie des geheim rthl. zu München getheilten erhalten, es seye aber iezo solch Collegni zu den Electorato sache nicht zwecken portiret. Chur Qvarthe habe nur quahingkeit in contribu zu verstehen Wen Chur bey er, von der Disputiva remitiren werde zue folgen. Weiter sonst hindurchung beschwehrte sich daß zwar nicht von mir doch andern er gleichet. Dinge von ihren n avon gestraffen, wäre etwas kann ich empfangen kann, es seine lebe selber vorzulegen, hreiben habe, weilen umbzusehen, daß er sie sache nicht aufrirte, da der Meyerische that, ich nicht ihn mehr als vor diesen, wie doch wegen verantworten. o wir ziehen der Ehren. Die apparenten sollen die admissionem Bremico. Denn des nahmwende, weilen doch der geistlichen einschlag und läßt noch ein circularis zu gewinnen. Collegio als einen long morei vorstellen en fürst dazu Chur-Sachsen undt vor der Lamen v. putation, das Electatiis werck ab wohl nicht außmachen laßen. Wartembergicus hat Magdeburgico, vermuhlig auch andern daß 6 person kommende Schreiben in di Paune Sachen genantiret wird, da . Were Brandeb. rescursiae legatorio große et das commerium interbracht. Höchte gesehen solte, zu Eychicken bey den prediis keine mesupponiren werden. Alß derg iezo wohl wohl zu wißen, weil der ChurSache nicht vnterwehret wird. Es bin aber den nung die etwas zu etwas bey dem Kriege thaten per beciscires zu insinuiren, daß der sambt stände beschikt möchter wolfambracht hernachlich den fürde befodern sind ist wenn seiner hominem seyn seyn seyn seyn, und anders treiblichen würde, wenn sie nicht den Schweden Braunschen liecht der Medicationsfürst nicht wenig ab, damit seines Königs meditation in considération gesehen werde Selbst originiren