# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068811:0100 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068811:0100?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 20 # Folio 49v, page id 00068811:0100 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 56r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068811&page=100 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068811/jpgs/default/00000100.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 58 lines, status machine # Lines: 58 recognised, mean confidence 0.92 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 7 als ob uns unter der Würtenberg. Sturm-Sähne, des Reichs HauptCamier zu verstehen, Sie immer mehr einigen darauf gerichteten Vorschlägen der hohen das geringste gehor gegeben haben würden. 8 it. Die meinung gehabt sich auch allezeit bey denen an seiten des Hochfürstl. Hauses Würtenberg wege solcher Sturm Fahne etwa exercirten Actibus oder daran Hofftenden gerechtsahmen nie mals einigen theil zu nehmen. Nach dem man ihr aber imputiren will, das Sie praecension nes auff aliena jura formiren, und Kayserl. May4 selbst an seiten Würtenberg durchschreiben worden ersuchet wollen, von solcher praetension alhier gezeiget. Sie abzumahnen; So wird der g Seine Churfürstl. Durchl1 ge welt zeigen zu laßen, wie weit das jenige der Neüen, so eines Landlung thurkünfftig beylegenden Erz ambts wegen mit ihrem wißen vorkommen von dem jenigen so das Hochfürstl. Haus Würtemberg Herbracht, unterschieden daß sonst die clausula dieses paragraphi dahin zu ziehlen scheinet, wie man bey Kayserl. Mayt. an seiten des Herrn Herzogs zu Würtenb Durchl1 bey der bevorstehenden Belehnung eine Neüe erklärung über das Sturm e deßen Bahnen ambt, auch durch Natur und wirckung b rchne, erhalten möge, dadurch solch auff e nach gewiße Neue Actus dem heutigen Stylo nicht gerichtet würde; solches gleich wie es neüerlich, und einer neuen Kayserl. Begnadigung von nöhten e hätte welche man an seiten Chur-Braunschweig Lüneburg dem Hochfürstl. Hause Würtenberg nicht weniger als alles andere Ursprießliche hohe anfnehmen, gern gönnen will), also kan man nicht absehen wie solches alhier als im recht gesucht oder gegen das Banneramt ange¬ da führet werden können. Als die Würtenbergische der ma tahme selbst ein Erzamt seyn, daran deßen das beantwortet werden. Ich zur gnüge beantwortet werden. Maßen es wie alhier ganz neüerlich vorbracht worden. (§. 21.)