# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0128 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0128?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 64v, page id 00068812:0128 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 63r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=128 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000128.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 65 lines, status machine # Lines: 65 recognised, mean confidence 0.87 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. dem Burgwesen zu Nürnberg conferirte ihnen nicht Fridlichen ersten sohn Johannen des Secreti NB. pactoriren, sondern den jüngsten Bruder Frideriscos A 14. 17. zu erstund, immidiate zu kommen. Und ob wohl hre durchl, daß sie die deférence, vor de eltisten H. bruder unverruckt beybehalten, überall gewierige Proben geben, so lästen, iedoch selbige als höchst erlangen dürthen, ob nicht wenn es nach diesem gehen solte das werck noch andern praetenssamb weitlaüfftigkeiten unterworffen, dadurch seine zurückgesagt würde. Bey diesen e noster zu allen aber und ihre reciproq verbra und affection beßer zu erkten zu geben, so wohren leiden ersten in der scripto von baum senthalbenen von herrn hiemit an, daß H. Baron contra G. Id. Durchl1 allein übernehmen so die Churwunde zu überlaßen, doch das sofort auffs sie und ist postendat undt negotiiret w werde, zumahlen sie sich zu diesen vorlängst offerirt haben. Ich und bleiben, doch noch dahin erbothen der alternatis, auffaßuben, da ob nöthig, davon zu renuntiren fragen an uns H. Baronius aber doch daß dero den Bruder Lübeck die Meyrung in den so favorabel an nehenden ständen fortsezen, was erhebung der kosten versprochen worden erfüllen laßen, und wegen s. Sachen Hauenb. reciproce das wißen man de ich sonst hier ercläret zu statten kommen laßen. das wir nach Herrn §. 9. 10. §. lieber auff gleiche conditiones der Herr bruder das Electorat alleine gönnen wir seind sie erbothen den Sechs. Luneb. enthochEd. ico ad Teütschallig abzutret. Seren alle gleiche gedrationes und Lasten ihrer H. Branden, die wohl und sanfiliiren noch dazu Uhrstifft pro rrigo. Auff allen fall wird es ist diese zu exemplation, gereichen, daß sie nichts gethan, so hr vor verflußen möchte. Friditio in die Churf. ungesamt 25 gr. §. 12 a Jan. 1690. Wenn der von unsers h. H. b das Toden den vorigen nach dahin gestandter prae restatur, und sonsten habe indwordiren laßen wir es aben bewenden, daß ihr zustondern? Al nebenst anzuwenden, daß das Electorat, so forte immediate und allen auf Uns und Unsere stosterität kommen möge. Endtlich aber und wenn es auf andere weise gar nicht ansehen will, hat es er mit worten euch zu einem Sachen Revers zu erbirt daß wir mich die eine posterität weder das eilet eines Churf. noch die von den Chur dependirende essimus nd stimme von Churf. Collegio nehmen, noch mich stücken, was ein theil der Churwürde a mehr anfangen ist exerciren wollen, entsolle so lange als lc Bruders lebden ein leben seyn, es seye denn daß sie nur uns eines andern vergleichen, in übrigen aber Ratkayserl. diploma, und der da das Churf. Collegii auch andere nöthige expedienda r ausdrücklich und positivè auff Uns und außere posterität eingerichtet werden möge. Ich 6. Jan. 1690 3. Xbr. 27 und ist dann Sie Uns ferner auff