# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0131 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0131?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 66r, page id 00068812:0131 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 65v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=131 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000131.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 71 lines, status machine # Lines: 71 recognised, mean confidence 0.83 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ChurPferz hat eine vorige Prinera das die Sach soll fürs ReichgeEhrter, sustenten recht, doch arbeit, daß sie nerben bogen jahren waren; wolte es in tractiablen dinge erweisen andere möchten. Flantiret haben. Solvaria sant es haus erst menschen. Nun der General kayser wäre beßer ententu meist als man sich etwa eins bedete, so daß der Kayser nie, wie wohl von Chälen geschehen. Dagegen gesprochen meinet, wenn die Vorschälte reussiren sollen, hätten die beyd protest, werde mehr vergeur zein müsten. Inquir der Undtlo ch ersicherung. Nuzen sich bedingende ordnen, wird die ordnen daß der Röm. Hoff cht anderes thun köndte. Wer meine ufflegen man wohl intendentionis gewesen würde man wie in axien sich gegangen darau gesehen haben, weil er schwerig, durch alle geschlecht instantz nicht erhalten können, daß der in Adolph der reformation, Capitulation. Dem Pabst zu Ehren der Neüen, apudatum nicht einverleibet werden, und Das Amtio der Churf. Callegior wohl nur andere dinge, de liberiert der Kayser nicht allein nicht anbringen laßen, sondern auch dero zu wiederwahren des Schreiben des Kaysers an Chur Bayren NB. Die Churfürst hat zu der Copey dieses unt eigne hand geschrieben, reponse ecrite des prophe maijus de S. M. 1. durch habe aus L. bille wohl vernommen, was Sie auch wegen des Herzogs von H. Knover tod. Sachen undt Hollers haben wiedern wollen, ich versichere H. Daß ich des Haagman bey dem oder Frantz wo die Hof-Urgium des Herzogs L. Personen herzen liebe. Und demselben zu gratificiren, in allen thuenlichen Sachen genugt bin. Mahe denen sich aber dieß werck einmahl zu alhier mit be laßen, so verhoffen, die gürdens L. werden dero merita vor das Vaterland bey diesem Kriege also vermehren, daß ich dieselben zu erföhung eines so große werckskönfftig estorstoßen, und in die Zuende zueclengliche consideration ierende bringen können. Sich habe es auch also des hözogs alhier anwesenden, meistdem auf wort bedenken laßen, und verbleibe den 24. Januar. 1698 Ubrigens. Arg. Durchl, ieder aufgehöhung e. H. Kayserl. HofRath sich feb. 1690. Ehrwürdig Durchleuchsam Hochgebohrner diß Cläger, scheine Fürst und andachtig t, ich habe Erben Leibniz: Schreiben, zu dem jhrigen noch so hin kundt dero an meinen hofläger eine zeitlang ihr befindtlichen geheimen Rath und Oberhof Marschallen, quod und Edleichen herrn passi Wohlgeliehet erwehnung und darauf anhero nichalls ersehen was sie wegen der vornehmen und dero Fürstl. Churf. Churf. Durchl. fürhanden zur würde an mich weiter gelangen laßen. Nun mögen E. H. wohl versichert seyn, das gleichwiedere dero Fürstliche Hauses und ihre umb das gemeint wesen habende verdiensten, auch was sie für daße bey feine praesturen können wir (lle man und dahero ihro alles, was zu deroselben und dero fürstl. haus mehrern splendor und aufnehmen gereichen kan, nicht allein von herzen könne sondern auch in allen güblichen Dingen dazu gern vie hand bieten, lirette. Nachdemahlen ich aber vermer keiner Kayserl. wohl appititatum agitlich verbunden bin in dergleichen wüstig, und die grundfest des heiligen Reichs betr. sachen ohne vorhergehende berath- hlügung mit Churfürsten, zu thun und Ständen nichts vorzunehmen. Als hat ich, auch beyder mit einigen Churfl. darüber mägiger Vertraulichen Immunciation befunden, daß denenselben nicht weniger als mir zu gewüth gehe, das gleich noch wicht dergantze Römischer Reiche nur in sterben Churfürsten, die in der Guldernbülä weit Sachen unß gedenckter praestimatio davon nicht avamporum, sed). und als dißelbige bey den reß das würckheiten über allerdings tractat, den achten actorirt beliebet. dabey doch so zu selbigen bedung, daß auff den fall eine oder andere Lin nervis Gottessilmen abgehen möchte, als dem Derselbe wieder auf gehoben seyn, und die Zahlreich zu Churf, sich ansehen und gedienet wir werden solle, mithin und sonstendiret sich habe eigenhofft nach nicht auff diesem anführigen endigsten Collegial und richtig, nicht zu seyn, anderer