# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0190 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068812:0190?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21 # Folio 95v, page id 00068812:0190 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 87r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068812&page=190 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068812/jpgs/default/00000190.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 44 lines, status machine # Lines: 44 recognised, mean confidence 0.90 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 18 omit dem Commando dieser Creystags gewollten, weder jetzo noch ins künfftige, keine andere meinung haben soll, alß das Sie alleine auf die Gräntzen des preises, undt weiter nicht, zu Commandiren, It. daß Sie von der nahmens), kays. Mit auf der posterirung stehende. meliret undt in das wiedrige nichtContractiret werden solle. So würde auch weiter undt zum Nomine Circuli die Vorschehung geschehen, daß der Jedermahlige commandirte Außschütß auf den vor Posten Commandiret, werden solle, ob etwan demselben zuviel geschehn, undt da sich klogten ergeben, daran zu seyn, daß bey denen Commandirenden H. officierrn des fâlls remediret werde, Undt gleich wie. die ordre aus zu Marchiren von dem Hochfürstl. preiß auß schreib-Ambt, undt nicht von der militz herrühren soll, Also wäre in gleichen bey Jedemahlig Commandirender hohenGeneralität es dahin zu vermitteln, daß auch die von Hochfürstl. Außschreib Ambte ertheilende abzumarchiren von der geworbenen Menschafft, oder dero Commendanten cessante imminente perriculo nicht gesparet, noch schwer gemachet, sondern dem jenigen darinnen nachgelebet werde, weßen man sich in Specie mit I. K. M. zu Augspurg verglichen wie Im Übrigen bleibt zu reiffen nachdencken außgestellet, weit weit, und in welchen follen es sich practiciren Laßen werde das etwan ein undt ander Lob.en Stand mit denen jenigen Loblichen Ständen so die Ihrige zu gemeiner defension in starckerer Anzahl auf da Grentzen haben, als Ihr dismahliges Contingent anleufft, sich Ihrer schuldig Concurrenz undt Manschafft wegen, auf ein Stuck geldt Vergleichen wolle, oder könne aus welchem Jedoch darumb nicht ein gemeines zu machen, dieweil sonsten auf solche weise die force, undt zu gnugsame gegen wehr, wider den geschwinden und Listigen und feindt leicht ermangeln, undt bey nöthig ermeßenden allgemeinen Aufboth sich etwan Confusion ergeben möchte, indoch so erären auch bey H. Creyß auß schreiben Fürsten Hochfürstl. Gnd. und h.H. geziemend zu ersuchen an die im Creyße angeseßene Ritter ffte Cantons nicht weniger, als an die Lothe Österreichte darin befindliche Regierungen, die schrifftliche Vorstellung zu thun, damit, umb der gemeinen defension willen bey Ihnen gleicher gestalt. Der Landt Ausschüß in einer rechten proportionirten, Anzahl zugleich mit an- und auffziehen mit der last nicht allein auf denen Armen vorhin schon gantz ruinirten e v n